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Lehrerb ildungs-, sondern sie müsse eine Lehrer f o r t bildungs- anstalt sein.Die Zöglinge werden nur gegen Beibringung eines Lehramtszeugnisses aufgenommen. Hierdurch genügen wir den Ansprüchen des Staates, der nicht sagen kann: Ihr macht Lehrer­bildungsanstalten und habt nicht die Genehmigung erlangt. Wir haben sie dadurch erlangt, daß wir nur solche Zöglinge aufnehmen, welche der Staat selbst als Lehramtskandidaten anerkannt hat." Bezüglich der am Pädagogium anzustellenden Lehrkräfte bemerkte der Referent:Hier ist daraus aufmerksam zu machen, daß als Lehrer am Pädagogium nur solche Männer zuzulassen sind, die ihre Befähigung, Lehrer heranzubilden, bereits dargethan haben. Diese Bestimmung ist eine wesentliche. Wie früher be­merkt, kann nicht jeder Lehrer, der an einer Realschule, einem Gymnasium, oder einer Universität lehrt, Lehrer heranbilden. Da wir im Augenblicke keine große Concurrenz von Candidaten für den Unterricht im Pädagogium haben werden, so ist gesagt, sie sollen ihre Befähigung darthun. Der Director wird entscheiden, ob diese Darthuung genügend ist oder nicht." Zur Beaufsich­tigung des Pädagogiums sei aus der Mitte des Gemeinderathes eine Commission zu wählen,deren Thätigkeit rein administrativ sein wird und dahin wirken soll, daß sich die Anstalt dem Princip gemäß entwickele." Den jährlichen Kostenaufwand hatte die Schnlsection aus höchstens 6500 Gulden veranschlagt. Hierbei hatte sie folgende zwei Annahmen gemacht. Erstens würden in jeder der drei Classen des Pädagogiums wöchentlich nur zwölf Stunden, im Ganzen also nur 36 Stunden Unterricht zu ertheilen sein. Zweitens sei zu erwarten, daß die mit dem Pädagogium zu verbindende Uebungsschule sehr bedeutende Summen Schulgeld einbringen werde. Director Thilo in Berlin habe in seinem Gutachten angeführt, daß mit dem Berliner Seminar zwei Uebungs­schulen verbunden seien, von denen die eine 4000 Thlr., die andere 3000 Thlr. an Schulgeld einbringe(?). In beiden Punkten irrte sich die Commission. Erstens zeigte sich bei der Realisirung des Pädagogiums, daß die in Aussicht genommene Zahl von