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Lehrstunden beinahe verdoppelt werden mußte. Zweitens brachte die Uebungsschule in den ersten Jahren einen kaum erwähnens- werthen Betrag an Schulgeld ein, und im Jahre 1870 wurde das Schulgeld überhaupt in allen Wiener Volksschulen aufge­hoben. Die Finanzsection des Wiener Gemeinderathes machte denn auch sogleich bemerklich, daß man sich im Geldpunkte keinen Täuschungen hingeben möge und setzte es durch, daß zunächst wenigstens ein Jahresbetrag von 8000 sl. eingestellt wurde.

Dies sind die wesentlichsten Punkte, welche in der Ge­meinderathssitzung vom 21. August. 1866 zur Verhandlung kamen. Und indem das Plenum das ganze Project adoptirte, erschien das Pädagogium als gegründet, worüber sich Beifallsrufe auf der Galerie erhoben.

Allein die Freude kam zu früh. Die Staatsregierung setzte dem wolgemeinten Vorhaben des Gemeinderathes einen entschie­denen Widerstand entgegen. Hierdurch erhielt die ganze Angelegen­heit, welche in ihrer ursprünglichen Fassung rein pädagogischer Natur war, einen politischen und kirchlichen Charakter. Ein lang­wieriger und hartnäckiger Kampf erhob sich, in welchem aus der einen Seite die Regierung und der Clerus, auf der andern der Wiener Gemeinderath und die liberale Partei standen; nach zwei Jahren ging der Gemeinderath als Sieger aus dem Kampfe hervor.

Am 29. August 1866 setzte der Wiener Gemeinderath die Statthalterei von den am 21. August gefaßten Beschlüssen in Kenntniß. Hierauf kam am 25. September 1866 im Gemeinde­rath ein Statthaltereierlaß folgenden Inhaltes zur Verlesung: In Folge hohen Staatsministerialerlasses vom 18. September könne eine solche Anstalt nicht lediglich auf Grund eines Ge­meinderathsbeschlusses und einer Anzeige an die Regierung ins Leben gerufen werden, und es sei daher bis zur meritvrischen