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sich denken; daß er es nicht beantworten konnte, ist ebenfalls selbstverständlich; daß er trotz aller Hindernisse in seinem red­lichen Streben nicht ermüdete, gereicht ihm zu ewiger Ehre. Vor der Hand mußte er dem Kampfe eine andere Richtung geben. Die Fronte des feindlichen Lagers war vermöge derunverrück­baren Principien" unnahbar. Da entschloß man sich zu einem Flankenangriff. Noch in derselben Sitzung, in welcher der ab­weisende Ministerialerlaß zur Verlesung kam (am 30. Nov. 1866) stellte Dr. Schrank folgenden wichtigen Antrag:Es sei in Erwägung zu ziehen, ob es nicht den Intentionen des Gemeinde­rathes am nächsten stünde, den für das Pädagogium bestimmten Betrag zur Entsendung von Wiener Volksschul- lehrern an die besten pädagogischen Anstalten des In- und Auslandes zu verwenden". Dieser Antrag wurde vom Plenum der Schulsection zur Vorberathung über­wiesen.

Noch vor Ablauf des Jahres 1866 kam in maßgebenden Kreisen die Ueberzeugung zum Durchbruch, daß die Staatsre­gierung in neue Bahnen geleitet werden müsse, was einen Wechsel des Ministeriums zur Folge hatte. Seitdem kam auch die- dagogiumsangelegenheit wieder in Fluß. Die Rechts- und die Schulsection des Gemeinderathes berieth, was gegenüber der sistirenden Verfügung des (zurückgetretenen) Ministeriums Belcredi zu thun sei. Man entschloß sich zu einer Eingabe an das Unter­richtsministerium, welches damals unter interimistischer Leitung des Justizministers von Hye stand. Am 4. April 1867 referirte Dr. Hoffer Namens der Rechts- und Schulsection im Plenum des Gemeinderathes, indem er den Entwurf einer Eingabe an das Ministerium vortrug. Die Hauptpartieen dieser Eingabe waren folgende: Es sei nicht nur in den Personen, sondern auch in den Principien der Regierung ein erfreulicher Wechsel eingetreten.