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sich denken; daß er es nicht beantworten konnte, ist ebenfalls selbstverständlich; daß er trotz aller Hindernisse in seinem redlichen Streben nicht ermüdete, gereicht ihm zu ewiger Ehre. Vor der Hand mußte er dem Kampfe eine andere Richtung geben. Die Fronte des feindlichen Lagers war vermöge der „unverrückbaren Principien" unnahbar. Da entschloß man sich zu einem Flankenangriff. Noch in derselben Sitzung, in welcher der abweisende Ministerialerlaß zur Verlesung kam (am 30. Nov. 1866) stellte Dr. Schrank folgenden wichtigen Antrag: „Es sei in Erwägung zu ziehen, ob es nicht den Intentionen des Gemeinderathes am nächsten stünde, den für das Pädagogium bestimmten Betrag zur Entsendung von Wiener Volksschul- lehrern an die besten pädagogischen Anstalten des In- und Auslandes zu verwenden". — Dieser Antrag wurde vom Plenum der Schulsection zur Vorberathung überwiesen.
Noch vor Ablauf des Jahres 1866 kam in maßgebenden Kreisen die Ueberzeugung zum Durchbruch, daß die Staatsregierung in neue Bahnen geleitet werden müsse, was einen Wechsel des Ministeriums zur Folge hatte. Seitdem kam auch die Pü- dagogiumsangelegenheit wieder in Fluß. Die Rechts- und die Schulsection des Gemeinderathes berieth, was gegenüber der sistirenden Verfügung des (zurückgetretenen) Ministeriums Belcredi zu thun sei. Man entschloß sich zu einer Eingabe an das Unterrichtsministerium, welches damals unter interimistischer Leitung des Justizministers von Hye stand. Am 4. April 1867 referirte Dr. Hoffer Namens der Rechts- und Schulsection im Plenum des Gemeinderathes, indem er den Entwurf einer Eingabe an das Ministerium vortrug. Die Hauptpartieen dieser Eingabe waren folgende: Es sei nicht nur in den Personen, sondern auch in den Principien der Regierung ein erfreulicher Wechsel eingetreten.