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dagogiums einstweilen 6 Lehrer an deutsche Lehrerbildungsanstalten zu entsenden, wozu vorläufig 4000 Gulden bewilligt werden."
Das Ministerium entschloß sich nun zu weiteren Verhandlungen mit dem Gemeinderathe. Ein Schreiben des Herrn v. Hye vom 15. October (im Gemeinderathe verlesen am 18. October) schlägt vor, es möge ein „Seminar zur Fortbildung der Volks- schullehrer Wiens" als Staatsinstitut errichtet werden, wozu die Commune „gegen entsprechende Mitwirkung bei der Organisation, Leitung und Beaufsichtigung" einen Beitrag leisten solle. Würde aber der Gemeinderath auf seinem Projecte beharren, so müsse das Ministerium mit „Entschiedenheit darauf bestehen, das Aufsichtsrecht der Regierung über diese Communalanstalt nach jeglicher Richtung hin zu wahren." Auch müsse der Religionsunterricht in den Lehrplan aufgenommen werden und zwar für jede Confession separat. Schließlich schlägt der Minister vor, es möge „eine commissionelle Verhandlung zwischen dem Unterrichts - Ministerium und den: Gemeinderathe" zur Vereinbarung über die noch bestehenden Differenzpunkte zusammentreten.
Ueber diese Eröffnungen des Ministers winde der Gemeinderath am 22. October 1867 schlüssig, indem er ein von vr. Hoffer entworfenes Antwortschreiben folgenden Inhalts adoptirte. Der Gemeinderath wahre mit Entschiedenheit seinen von ihm früher bezeichneten Rechtsstandpunkt. Das vorgeschlagene Staatsinstitut lehne er ab. Er beharre bei seinem Projecte. Dem Ober- anfsichtsrechte des Staates wolle er das Pädagogium nicht entziehen, das sei selbstverständlich. Bezüglich des Religionsunterrichtes genüge die dem ß 32 des Statuts beigefügte Bestimmung: „In Bezug auf die Religion ist jeder Zögling verpflichtet, sich alljährlich mit einem Zeugnisse über den Genuß eines seinem Glaubensbekenntnisse und dem Zwecke der Anstalt entsprechenden Unterrichtes auszuweisen." Nach diesen Darlegungen erklärt der Gemeinderath dem Ministerium, daß er die Verhandlungen als geschlossen betrachte.