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dagogiums einstweilen 6 Lehrer an deutsche Lehrerbildungsanstaltenzu entsenden, wozu vorläufig 4000 Gulden bewilligt werden."
Das Ministerium entschloß sich nun zu weiteren Verhand-lungen mit dem Gemeinderathe. Ein Schreiben des Herrn v. Hyevom 15. October (im Gemeinderathe verlesen am 18. October)schlägt vor, es möge ein „Seminar zur Fortbildung der Volks-schullehrer Wiens" als Staatsinstitut errichtet werden, wozudie Commune „gegen entsprechende Mitwirkung bei der Organi-sation, Leitung und Beaufsichtigung" einen Beitrag leisten solle.Würde aber der Gemeinderath auf seinem Projecte beharren, somüsse das Ministerium mit „Entschiedenheit darauf bestehen, dasAufsichtsrecht der Regierung über diese Communalanstalt nachjeglicher Richtung hin zu wahren." Auch müsse der Religions-unterricht in den Lehrplan aufgenommen werden und zwarfür jede Confession separat. Schließlich schlägt der Minister vor,es möge „eine commissionelle Verhandlung zwischen dem Unter-richts - Ministerium und den: Gemeinderathe" zur Vereinbarungüber die noch bestehenden Differenzpunkte zusammentreten.
Ueber diese Eröffnungen des Ministers winde der Gemeinde-rath am 22. October 1867 schlüssig, indem er ein von vr. Hofferentworfenes Antwortschreiben folgenden Inhalts adoptirte. DerGemeinderath wahre mit Entschiedenheit seinen von ihm früherbezeichneten Rechtsstandpunkt. Das vorgeschlagene Staatsinstitutlehne er ab. Er beharre bei seinem Projecte. Dem Ober-anfsichtsrechte des Staates wolle er das Pädagogium nicht ent-ziehen, das sei selbstverständlich. Bezüglich des Religionsunter-richtes genüge die dem ß 32 des Statuts beigefügte Bestimmung:„In Bezug auf die Religion ist jeder Zögling verpflichtet, sichalljährlich mit einem Zeugnisse über den Genuß eines seinemGlaubensbekenntnisse und dem Zwecke der Anstalt entsprechendenUnterrichtes auszuweisen." Nach diesen Darlegungen erklärt derGemeinderath dem Ministerium, daß er die Verhandlungen alsgeschlossen betrachte.