Schon am 24. October erfolgte ein Antwortschreiben des ' Ministers v. Hye, in welchem nunmehr die baldige Zustimmung der Regierung zur Errichtung des Pädagogiums in Aussicht gestellt wurde. Doch waren noch einige Vorbehalte gemacht, meist unwesentlicher Art. Nur das Eine siel im Gemeinderathe sehr auf, daß der Minister sagte, die Regierung habe „ernste und wichtige Gründe", sich bezüglich der Wahl des Directors und der Lehrer das Bestätigungsrecht (also auch das Ausschließungsrecht) vorzubehalten. Hierüber wurde nun noch in zwei langen Sitzungen des Gemeinderathes (am 25. und 29. October) verhandelt (Referent Dr. Newald). Obwol jetzt in der That die Regierung in allem Wesentlichen den Intentionen des Gemeinderathes zustimmte, so waren doch in Folge einer langen Reihe unliebsamer Zwischenfälle die Gemüther keineswegs in der Verfassung, welche einem unbedingten Vertrauen in die Absichten der Regierung Raum gegeben Hütte. Es wurde im Gemeinderathe sogar der Antrag gestellt, „die Vorschläge des Ministeriums entschieden abzulehnen und auf weitere Verhandlungen nicht einzugehen, dagegen sofort 6 Wiener Lehrer nach Gotha zu entsenden". Bei der Abstimmung erhob sich f ü r diesen Antrag fast die Hälfte der Versammlung. Eine entschieden günstige Wendung kam erst dadurch in die Verhandlung, daß der Referent über die „ernsten und wichtigen Gründe" des ministeriellen Vorbehaltes nähere Aufklärung gab. Der Minister selbst hatte in seinem Schreiben von: 24. October aus die der gemeinderäthlichen Deputation gegebenen mündlichen Erläuterungen hingewiesen. Diese hatten nun gelautet : es sei nicht unmöglich, daß auch andere Städte, dem Beispiele Wiens folgend, Pädagogien errichten würden; es könnten aber diese Institute zu „nationalen Bestrebung en", welche dem Staate nachtheilig sein könnten, benutzt werden. Und um dieser Gefahr vorzubeugen, müsse sich die Regierung die Oberaufsicht überhaupt und das Bestätigungsrecht bezüglich des Directors und der Lehrer insbesondere vorbehalten. Diese Erklärung wirkte beruhigend. Doch machte nun der Gemeinderath, zu grö-