Schon am 24. October erfolgte ein Antwortschreiben des ' Ministers v. Hye, in welchem nunmehr die baldige Zustimmung der Regierung zur Errichtung des Pädagogiums in Aussicht ge­stellt wurde. Doch waren noch einige Vorbehalte gemacht, meist unwesentlicher Art. Nur das Eine siel im Gemeinderathe sehr auf, daß der Minister sagte, die Regierung habeernste und wich­tige Gründe", sich bezüglich der Wahl des Directors und der Lehrer das Bestätigungsrecht (also auch das Ausschließungs­recht) vorzubehalten. Hierüber wurde nun noch in zwei langen Sitzungen des Gemeinderathes (am 25. und 29. October) ver­handelt (Referent Dr. Newald). Obwol jetzt in der That die Regierung in allem Wesentlichen den Intentionen des Gemeinde­rathes zustimmte, so waren doch in Folge einer langen Reihe un­liebsamer Zwischenfälle die Gemüther keineswegs in der Ver­fassung, welche einem unbedingten Vertrauen in die Absichten der Regierung Raum gegeben Hütte. Es wurde im Gemeinderathe sogar der Antrag gestellt,die Vorschläge des Ministeriums ent­schieden abzulehnen und auf weitere Verhandlungen nicht einzu­gehen, dagegen sofort 6 Wiener Lehrer nach Gotha zu entsenden". Bei der Abstimmung erhob sich f ü r diesen Antrag fast die Hälfte der Versammlung. Eine entschieden günstige Wendung kam erst dadurch in die Verhandlung, daß der Referent über dieernsten und wichtigen Gründe" des ministeriellen Vorbehaltes nähere Auf­klärung gab. Der Minister selbst hatte in seinem Schreiben von: 24. October aus die der gemeinderäthlichen Deputation gegebenen mündlichen Erläuterungen hingewiesen. Diese hatten nun ge­lautet : es sei nicht unmöglich, daß auch andere Städte, dem Bei­spiele Wiens folgend, Pädagogien errichten würden; es könnten aber diese Institute zunationalen Bestrebung en", welche dem Staate nachtheilig sein könnten, benutzt werden. Und um dieser Gefahr vorzubeugen, müsse sich die Regierung die Ober­aufsicht überhaupt und das Bestätigungsrecht bezüglich des Direc­tors und der Lehrer insbesondere vorbehalten. Diese Erklärung wirkte beruhigend. Doch machte nun der Gemeinderath, zu grö-