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gestellten Verhandlungen lassen mehrfach erkennen, daß diePädagogiumsangelegenheit allmälig einen hochpolitischen Cha-rakter angenommen und alle maßgebenden Factoren in Bewegunggesetzt hatte. Ferner finden sich in den Gemeinderathsprotokollendeutliche Spuren von Vorgängen, welche eine directe Einflußnahmedes Staatsoberhauptes auf die streitige Sache zur Folge habenmußten. Von verschiedenen Seiten (aus Mannheim, Pforzheim,Augsburg u. f. w.) kamen Telegramme und Zuschriften an denWiener Gemeinderath, worin dem „mannhaften Auftreten gegendie clericalen Bestrebungen", oder „dem mächtigen Wort, welchesder Gemeinderath der Stadt Wien auf die Adresse der deutsch-slavischen Bischöfe an den Kaiser gesprochen," Beifall gezollt wird.Was da eigentlich vorgegangen sei, darüber enthält meine Haupt-quelle nichts Näheres. Tiefer Mangel wird aber durch eineandere Quelle hinlänglich ausgeglichen. Der in Wien erscheinende„Volksfreund", das von einem Consistorialrath redigirte Organdes Erzbifchofs Rauscher, enthält in der Nummer vorn 23. Ja-nuar 1873 folgende Auslassung: „Fünf Jahre find verflossen,seitdem der Gemeinderath Wiens die Stirne hatte, vor den Stufendes Thrones die sämmtlichen Bischöfe Cisleithaniens der Ver-leumdung zu beschuldigen, weil sie in ihrer an Seine Majestät ge-richteten Befchwerdeschrift erklärt hatten, es fei mit der Errichtungdes beabsichtigten Pädagogiums auf Zerstörung der Religiositätund Sittlichkeit in den Herzen der heranwachsenden Generationabgesehen." Hier erfahren wir also, was von der einen und wasvon der anderen Partei geschehen ist. Daß die erwähnte„Beschwerdeschrift" der Bischöfe, wenn sie wirklich den angeführtenInhalt hatte, eine „Verleumdung" war, steht außer allem Zweifel;denn dem Gemeinderath von Wien ist es sicherlich nicht in denSinn gekommen, durch das Pädagogium Religiosität und Sitt-lichkeit zerstören zu wollen. Auch bin ich nicht davon überzeugt,daß die Bischöfe dies selbst geglaubt hätten, da gar kein Grundvorhanden war, dem Wiener Gemeinderath eine so bösartige Ab-sicht zuzuschreiben. Wenn nun der Kaiser für den Gemeinderath,
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