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also gegen die Bischöfe entschied, so vollzog er nur einen Act der Weisheit und Gerechtigkeit. Dieser Ansicht war auch sder Reichskanzler Graf Beust, welcher mir im Jahre 1868 sagte, er habe die Genugthuung, zur Realisirung des Pädagogiums ent­schieden mitgewirkt zu haben. Und so wurde also die standhafte Behauptung eines redlichen und wolüberlegten Vorhabens trotz aller Schwierigkeiten endlich mit Erfolg gekrönt.

Nun galt es, das Pädagogium factisch in's Leben zu rufen. Den Plan, Wiener Lehrer an auswärtige Bildungsanstalten zu entsenden, gab der Gemeinderath jetzt auf. Dagegen faßte er als seine nächste Aufgabe die Gewinnung der für das Pädagogium nöthigen Lehrkräfte in's Auge. Schon früher hatte er einen Con- curs ausgeschrieben, um geeignete Schulmänner zur Bewerbung um die Directorstelle und um die Stelle eines Hauptlehrers zu veranlassen. Der Letztere sollte die specielle Leitung der Uebungs­schule und außerdem einen Theil des Unterrichts im Pädagogium selbst übernehmen. Außerdem wollte man, nach Bedürfniß, Pro­fessoren der höheren Schulen Wiens für einzelne Lehrfächer en- gagiren. In Folge des erwähnten Concursausschreibens hatten sich für die beiden Stellen eines Directors und eines Hauptlehrers bis zum 5. November 1867 im Ganzen 59 Schulmänner be­worben, darunter drei Österreicher. Der Gemeinderath trug aber Bedenken, auf Grund dieser Bewerbungen oder auf Grund von Empfehlungen eine Wahl vorzunehmen. Man hob hervor, daß die meisten der Bewerber offenbar nicht brauchbar seien, und daß andererseits einige Männer, in die man besonderes Vertrauen setzte, sich gar nicht beworben hätten. Auch seien Papiere, Schriften, Empfehlungen u. s. w. keine genügenden Mittel, um über Schul­männer ein richtiges Urtheil zu gewinnen; man müsse dieselben am Orte ihrer Wirksamkeit kennen lernen. Aus diesen Gründen beschloß der Gemeinderath am 17. December 1867, aus seiner