Einzelstück 
Broschüre über "Das Lehrer Pädagogium der Stadt Wien"
Entstehung
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8 - 3 .

Zum Behufe der praktischen Ausbildung ist mit demPä-dagogium" eine Uebungsschule verbunden.

8 - 4 .

AlsZöglinge" werden Jene angesehen, welche an dertheoretischen und praktischen Ausbildung theilnehmen. Die Zahlderselben wird, da die Theilnahme an der Uebungsschule nur einebeschränkte sein kann, alljährlich von der Aufsichts-Commissionbestimmt.

8 - 5 .

Die übrigen Theilnehmer der theoretischen Ausbildung heißenCurshörer" und können entweder an dem gesammten theoretischenUnterrichte oder an einer Gruppe desselben oder an dem Unter-richte in einzelnen Gegenständen theilnehmen.

8 - 6 .

Das Verzeichniß derZöglinge" undCurshörer", nebstAngabe des Frequentationsplanes der letzteren, ist spätestens dreiWochen nach Beginn des Lehrcurses der Aufsichts-Commission zurGenehmigung zu unterbreiten.Zöglinge", deren Vorbildung sichim Verlaufe von drei Monaten als zu gering erweist, können aufAntrag des Lehrkörpers von der Anstalt entfernt werden.

Zweiter Abfclinilt.

Die Zöglinge und Curshörer.

8 -

Die Aufnahme der Zöglinge und Curshörer geschieht durchden Director am Anfange des Schuljahres und setzt mindestensdas Reife-Zeugniß einer Lehrerbildungs-Anstalt voraus.

8 - 8 .

An den Schulen der Wiener-Commune wirkende Lehrer,welche die Aufnahme beanspruchen, haben weder eine Aufnahms-gebühr, noch ein Schulgeld, noch irgend eine andere Abgabe zu