Einzelstück 
Broschüre über "Das Lehrer Pädagogium der Stadt Wien"
Entstehung
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kann von dem Director, ein längerer nur von der Aufsichts-Commission ertheilt werden. Für die Stellvertretung hat derLehrer im Einverständnisse mit dem Director zu sorgen, beilängerer Verhinderung wird die nöthige Verfügung von der Auf-sichts-Commission getroffen.

8 - 15 .

Jeder Lehrer hat über den jeweiligen Bestand der ihm zurVerfügung gestellten Lehrmittel, Karten, Bücher, Zeichnungen,Apparate, Instrumente rc. ein von dem Director anzufertigendesVerzeichniß zu führen und ist für dieselben verantwortlich. Fürdie nicht in der Verwahrung der einzelnen Lehrer befindlichenBücher oder sonstigen Lehrmittel hastet der Director.

8 - 16 .

Jeder Lehrer hat die Pflicht, seinen Unterricht genau nachdem festgestellten Lehrplane und im Anschlüsse an die eingeführtenLehrbücher zu ertheilen. Die für den Unterricht erforderlichenCorrecturen und Vorbereitungen sind außer den Lehrstunden vor-zunehmen.

8 - 17 .

Sämmtliche Lehrer haben den Director in der Aufrecht-haltung der Disciplin, sowre in allen übrigen Richtungen seinesAmtes kräftigst zu unterstützen; namentlich werden sie alle dreiMonate über das Verhalten und die Fortschritte jedes Zöglingsihre motivirte Meinung abgeben.

8 - 18 .

Die Conferenzen des Lehrkörpers finden am Ende einesjeden Monats statt, außerdem so oft es der Director oder dieMajorität des Lehrkörpers für nöthig erachtet. Jeder amPä-dagogium" angestellte Lehrer soll den Conferenzen regelmäßig bei-wohnen; Abwesende sind unter Angabe, ob entschuldigt oder nicht,im Protokolle anzumerken.