Glossareintrag
Der Niqab ist ein Gesichtsschleier, der von muslimischen Frauen getragen wird und das gesamte Gesicht verhüllt, aber die Augen unbedeckt lässt. Häufig wird er zusammen mit der Abaya, einem langen Mantel, getragen. Der Niqab wird in erster Linie als Ausdruck religiöser Identität verstanden, kann jedoch – je nach gesellschaftlichem und kulturellem Kontext – auch andere Bedeutungen wie soziale Zugehörigkeit oder politische Positionierungen tragen. Das Tragen oder Nichttragen ist in verschiedenen Ländern rechtlich normiert, sodass neben persönlichen und kulturellen Motiven auch gesetzliche Rahmenbedingungen maßgeblich sein können.
Im Ägypten des 19. Jahrhunderts war die Praxis der Verschleierung vor allem in urbanen Zentren wie Kairo und Alexandria verbreitet: Frauen der wohlhabenden städtischen Schichten trugen den Gesichtsschleier in Kombination mit einem Ganzkörperumhang als gesellschaftliches Statusmerkmal, während Frauen aus ländlichen oder ärmeren Milieus häufiger einfache Kopftücher oder lose Gesichtsschleier nutzten, die stärker auf Alltagstauglichkeit – etwa bei landwirtschaftlicher Arbeit – ausgerichtet waren. Unter britischer Kolonialherrschaft wurde die Verschleierung von Frauen, insbesondere durch Lord Cromer, Generalkonsul in Ägypten von 1883 bis 1907, ideologisch als Ausdruck vermeintlicher „Rückständigkeit“ konstruiert und im Sinne einer „zivilisatorischen Mission“ zur Legitimation kolonialer Herrschaft instrumentalisiert.
Heute ist der Niqab vor allem in Saudi-Arabien verbreitet und wird darüber hinaus in Teilen der arabischen Halbinsel – etwa in Jemen sowie vereinzelt in einigen weiteren Golfstaaten – getragen. In Österreich ist das Tragen des Niqab im öffentlichen Raum seit 2017 durch das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz verboten (Stand: 11/2025).