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Das Kaiserreich Brasilien bei der Pariser Universal Ausstellung von 1867
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Die ünterrichtsgegenstände sind: Latein, Französisch, Rhetoric. und kirchliche Beredsamkeit, Rational- und Moral- Philosophie, biblische Geschichte, Religionsge- schichte, Exegese, Dogmatik, Moral-Theologie, Cano- nisches Recht, Liturgie und Gregorianischer Gesang.

Durch ein neueres Gesetz wurde die Errichtung zwei­er theologischer Facultäten decretirt.

Politische Gewalten und National Representation.

Die Constitution erkennt vier politische Gewalten an: die gesetzgebende, die moderirende, die executive und die gerichtliche Gewalt.

Der Kaiser und die General-Versammlung sind die Vertreter der Kation.

Alle politischen Gewalten in Brasilien sind vom Volke übertragen.

Die Gesetzgebende Gewalt.

Die gesetzgebende Gewalt ist der General-Versamm- lung unter Sanction der moderirenden Gewalt übertra­gen worden.

Die General-Versammlung besteht aus zwei Kammern: Deputirtenkammer und Kammer der Senatoren, oder Senat.

Der General-Versammlung steht es zu Gesetze zu geben, sie auszulegen, zu suspendiren und zurückzu­nehmen.

Sie bestimmt jährlich die öffenlichen Ausgaben, stellt die ordentlichen und ausserordentlichen Streitkräfte zu Wasser und zu Land fest; legt Steuern auf, lost die Zweifel, die hinsichtlich der Thronfolge entstehen kön­nen, erwählt eine neue Dynastie im Falle des Ausster­bens der regierenden, bewilligt Anleihen und übt schliesslich andere der souverainen Volksvertretung zu­stehende Handlungen aus.