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der Fall einer Auflösung“, wodurch dieselbe geschlossen, und zu einer neuen Wahl geschritten wird; die neue Kammer dauert dann ebenfalls 4 Jahre.
Der Senat.
Der Senat ist lebenslänglich, er besteht gegenwärtig aus 58 Mitgliedern und wird durch Provinzialwahlen organisirt , mit besondern Wählern und dreifachen Listen , von denen der Kaiser den dritten Theil der Gesammtmasse erwählt.
Die Zahl der Senatoren kann nicht die Hälfte der Deputirtenzahl überschreiten.
Die Prinzen des kaiserlichen Hauses sind von Hechts wegen Senatoren , sobald sie das Alter von 25 Jahren erreichen.
Es ist das ausschi essliche Vorrecht des Senats—über individuelle Delicte, die von Mitgliedern der Kaiserlichen Familie begangen wurden, von Ministern und Senatoren— über Verbrechen der Deputirten während des Landtages,—und über die Verantwortlichkeit der Minister und Staatsräthe zu erkennen, indem er sich in allen diesen Fällen in eine Justizbehörde verwandelt; und die General-Versammlung zu berufen, im Falle die executive Gewalt dies innerhalb zweier Monate nach der durch die Constitution festgesetzten Zeit nicht gethan haben sollte.
Die moderirende Gewalt.
Die moderirende Gewalt ist insbesondere dem Kaiser als ersten Chef der Nation und ihrem ersten Vertreter übertragen, um unaufhörlich über die Aufrechthaltung der Unabhängigkeit, das Gleichgewicht und Ueberein- stimmung der andern polizeilichen Gewalten zu wachen.
Der Kaiser übt die wichtige Gewalt aus: In Bezug auf die legistative Gewalt — durch die Ernennung der