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Das Kaiserreich Brasilien bei der Pariser Universal Ausstellung von 1867
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Ertheilung von Titeln, Ehrenbezeugungen und Aus­zeichnungen zum Lohn für dem Staate geleistete Dienste.

Ausfertigung der Decrete, Instructionen und Regle­ments für die gute Ausübung der Gesetze, und endlich Fürsorge für alles, was die innere und äussere Sicher­heit des Staats der Constitution gemäss betrifft.

Es gieht sieben Ministerien, nämlich: des Innern und der geistlichen Angelegenheiten ; der Justiz; der Fi­nanzen; der auswärtigen Angelegenheiten; des Kriegs; der Marine ; der Agricultur, des Handels und der Öffentli­chen Bauten. Jeder Minister hat sein Ministerium und verschiedene ihn untergeordenete Behörden.

Alle Handlungen der executiven Gewalt hängen im Wesentlichen, um ausgeführt zu werden, von dem Vor­träge der respectiven Staatsminister ah.

Die Staatsminister sind verantwortlich für ihre Hand­lungen, ohne dass mündlicher oder schriftlicher Be­fehl des Kaisers sie der Verantwortung entheben könnte.

Die Art und Weise, wie diese Verantwortlichkeit aus­zulegen und zu bewirken ist, ist in einem besonderen Gesetze festgestellt worden.

Die gerichtliche Gewalt.

Die gerichtliche Gewalt ist unabhängig und besteht aus Richtern und Geschworenen.

Diese beurtheilen die Thatsache, jene wenden das Ge­setz darauf an.

Die Richter sind lebenslänglich ernannt und können nur durch Urtheil ihrer Stellen entsetzt werden.

Sie haben einen privilegirten Gerichtsstand den res­pectiven Gesetzen gemäss, und können nur auf vorgän­giges Gehör suspendirt werden, um sodann einem com- petenten Processe unterworfen zu werden.

Keine Behörde kann in hängenden Processen advoci- ren, dieselben verschieben, oder beendigte Processe ins Lehen zurückrufen.