Dokument 
Das Kaiserreich Brasilien bei der Pariser Universal Ausstellung von 1867
Seite
42
Einzelbild herunterladen

42 —

Beamter.,— und ebenso durch die Kronprocuratoren in den Provinzen, die Staatsanwälte und die Fiscale des öffentlichen Schatzes.

Verwaltnug der Provinzen»

Presidentschaften,

Die Regierung- einer jeden Provinz wird einem, von der executiven Gewalt ernannten Presidenten anver­traut, welcher immer abberufen werden kann, sobald das Staatswohl es erheischt.

Er ist die erste Behörde der Provinz, und in ihr der erste und unmittelbarste Agent der General-Regierung.

Seine Hauptbefugnisse, wie Z. B. die Bestätigung oder Verwerfung der Gesetze und Beschlüsse der Pro­vinzialkammer, die Suspension der Anwendung der Gesetze in gewissen Fällen, die Ernennung und Ent­lassung der Provinzialbeamten und die Suspension von Beamten der Central-Regierung, sind durch Gesetze festgestellt.

Provinzialkammer.

Auch in jeder Provinz giebt es eine gesetzgebende Versammlung, welcher es zusteht über rein provinzielle Fragen zu entscheiden; oder über solche, die in unmit­telbarer Beziehung mit ihren besondern Interessen stehen.

Sie werden alle zwei Jahre von den Wählern für die Deputirtenkammer erwählt.

Ihre speciellen Befugnisse sind : Die Aufstellung des Budgets für Einnahme und Ausgabe der Provinz und der polizeilichen Gewalt - die Erschaffung und Aufhebung von Provinzial- und Municipalämtern, — die Beschlies- sung öffentlicher Bauten — und die Auferlegung von Provinzial- und Municipalsteuern, die nicht die allge­meinen Staatsabgaben beeinträchtigen — die adminis­trative , gerichtliche und kirchliche Eintheilung der