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Beamter.,— und ebenso durch die Kronprocuratoren in den Provinzen, die Staatsanwälte und die Fiscale des öffentlichen Schatzes.
Verwaltnug der Provinzen»
Presidentschaften,
Die Regierung- einer jeden Provinz wird einem, von der executiven Gewalt ernannten Presidenten anvertraut, welcher immer abberufen werden kann, sobald das Staatswohl es erheischt.
Er ist die erste Behörde der Provinz, und in ihr der erste und unmittelbarste Agent der General-Regierung.
Seine Hauptbefugnisse, wie Z. B. die Bestätigung oder Verwerfung der Gesetze und Beschlüsse der Provinzialkammer, die Suspension der Anwendung der Gesetze in gewissen Fällen, die Ernennung und Entlassung der Provinzialbeamten und die Suspension von Beamten der Central-Regierung, sind durch Gesetze festgestellt.
Provinzialkammer.
Auch in jeder Provinz giebt es eine gesetzgebende Versammlung, welcher es zusteht über rein provinzielle Fragen zu entscheiden; oder über solche, die in unmittelbarer Beziehung mit ihren besondern Interessen stehen.
Sie werden alle zwei Jahre von den Wählern für die Deputirtenkammer erwählt.
Ihre speciellen Befugnisse sind : Die Aufstellung des Budgets für Einnahme und Ausgabe der Provinz und der polizeilichen Gewalt - die Erschaffung und Aufhebung von Provinzial- und Municipalämtern, — die Beschlies- sung öffentlicher Bauten — und die Auferlegung von Provinzial- und Municipalsteuern, die nicht die allgemeinen Staatsabgaben beeinträchtigen — die administrative , gerichtliche und kirchliche Eintheilung der