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Selbst in den Fällen, wo bei Revolution oder Eindringen des Feindes, die Sicherheit des Staates erheischt, für einig'e Zeit einige der Formalitäten, welche die individuelle Freiheit garantiren, einzustellen, kann dies nur Kraft eines besondern Actes der gesetzgebenden Gewalt geschehen.
Falls jedoch die General-Versammlung nicht beisammen sein sollte , kann die Regierung, falls das Vaterland drohende Gefahr laufen sollte, diese Massregel, als provisorische und unvermeidliche ergreifen, muss aber derselben Versammlung bei ihrer Vereinigung gleich Rechenschaft über dieses Verfahren ablegen.
Kein Artikel der Constitution, welcher die Grenzen und Befugnisse der politischen Gewalten und die politischen und individuellen Rechte der Bürger betrifft, kann durch ein gewöhnliches Gesetz abgeändert werden.
Die Reform ist von wesentlichen, durch die Constitution vorgeschriebenen Formalitäten abhängig gemacht. Erst nachdem ihre Nothwendigkeit durch einen Landtag anerkannt worden ist, wird ein Gesetz erlassen, damit die Wähler der Deputirten des folgenden Landtages diesen in ihren Bestallungen besondere Vollmacht für die beabsichtigte Abänderung ertheilen ; in diesem neuen Langtage dann kommt die Frage in Erwägung, die jedoch ausschliesslich auf den Artikel zu beschränken ist, der durch früheres Gesetz für abänderlich erklärt worden ist.
Oeffentliche Streitkraefte.
Das Heer.
b Der wirkliche Bestand des Armee-corps ist nach der neuen Tabelle, mit Einschluss der Officiere, 25,844 Mann.
Die Heeresmacht der beiden Armee-corps unter