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Das Kaiserreich Brasilien bei der Pariser Universal Ausstellung von 1867
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Einwanderung und Colonisation.

Da es allgemein anerkannt ist, dass eine der dringend­sten Nothwendigkeiten Brasiliens eine Vermehrung seiner Bevölkerung ist, so bemühen sieh die Staatsge­walten durch geeignete Maassregein dieses Desidera­tum zu erreichen, indem sie theils das Kommen arbeit­samer und sittlicher Colonisten erleichtern durch Er- theilung gewisser Begünstigungen, und theils verhüten, dass sie bei ihrer Ankunft Entbehrungen und Kränk­ungen erleiden und dafür sorgen, dass sie Jemanden zu ihrer Leitung' und zum Beistände bei ihren ersten Schritten finden.

So verbürgt die Regierung den Einwandern, ausser den Freiheiten und anderen Vortheilen, welche den Schiffen, die solche bringen gewährt werden :

1°. Zollfreie Ausschiffung ihres Gepäckes, ihrer Ma­schinen und Instrumente, die sie für den Landbau mit sich führen.

2 °. Zahlung, zum alleinigen Nutzen der Einwanderer, des Unterschiedes zwischen den Passagepreisen von Europa bis zu den Häfen des Reichs und denen, die von dort nach den Vereinigten-Staaten bezahlt zu wer­den pflegen. Die Consulate in Hamburg, Bremen, Ant­werpen und Havre sind dazu ermächtigt.

3°. Aufnahme in einer Herberge der Residenz die un­ter Aufsicht eines Regierungsbeamten steht, wo sie un­tergebracht und für mässige feste Preise nach einer vom Agricultur-minister gebilligten Taxe verpflegt werden können.

4°. Eine offizielle Colonisationsagentur, wo sie mit Leichtigkeit alle Aufklärungen deren sie vor der Reise nach ihrem Bestimmungsort bedürfen, erhalten können. Gleiche Aufklärungen werden ihnen auf dem Gene- ral-Directorium der Öffentlichen Ländereien zu Theil,