Einwanderung und Colonisation.
Da es allgemein anerkannt ist, dass eine der dringendsten Nothwendigkeiten Brasiliens eine Vermehrung seiner Bevölkerung ist, so bemühen sieh die Staatsgewalten durch geeignete Maassregein dieses Desideratum zu erreichen, indem sie theils das Kommen arbeitsamer und sittlicher Colonisten erleichtern durch Er- theilung gewisser Begünstigungen, und theils verhüten, dass sie bei ihrer Ankunft Entbehrungen und Kränkungen erleiden und dafür sorgen, dass sie Jemanden zu ihrer Leitung' und zum Beistände bei ihren ersten Schritten finden.
So verbürgt die Regierung den Einwandern, ausser den Freiheiten und anderen Vortheilen, welche den Schiffen, die solche bringen gewährt werden :
1°. Zollfreie Ausschiffung ihres Gepäckes, ihrer Maschinen und Instrumente, die sie für den Landbau mit sich führen.
2 °. Zahlung, zum alleinigen Nutzen der Einwanderer, des Unterschiedes zwischen den Passagepreisen von Europa bis zu den Häfen des Reichs und denen, die von dort nach den Vereinigten-Staaten bezahlt zu werden pflegen. Die Consulate in Hamburg, Bremen, Antwerpen und Havre sind dazu ermächtigt.
3°. Aufnahme in einer Herberge der Residenz die unter Aufsicht eines Regierungsbeamten steht, wo sie untergebracht und für mässige feste Preise nach einer vom Agricultur-minister gebilligten Taxe verpflegt werden können.
4°. Eine offizielle Colonisationsagentur, wo sie mit Leichtigkeit alle Aufklärungen deren sie vor der Reise nach ihrem Bestimmungsort bedürfen, erhalten können. Gleiche Aufklärungen werden ihnen auf dem Gene- ral-Directorium der Öffentlichen Ländereien zu Theil,