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Es wurden als Doctoren 14 Studenten promovirt, und 4 erhielten ihr Befähigungsdiplom im 2. Cursus.
Die Doctoren oder Candidaten der Medicin, welche in Folge von Diplomen auswärtiger Facultäten oder Universitäten zu heilen berechtigt sind, müssen, wenn sie im Reiche die Medicin ausüben wollen, mittelst Examen vor einer der Facultäten ihre Befähigung beweisen.
Um zu diesem Examen zugelassen zu werden, ist erforderlich, dass sie Orginal-diplome, oder in Ermangelung dieser, authentische Documente an der Stelle derselben der Congregation vorlegen; zu letzterem bedarf es der Genehmigung der Regierung ; ausserdem, Beweis der Identität der Person, und ihre Sittlichkeit.
Diese Diplome oder Documente müssen beglaubigt sein durch die brasilianischen Behörden, welche in dem Lande functionirt, wo dieselben ausgestellt wurden.
Uebersehen wird dieses Examen den wirklichen oder pensionirten Professoren der von den betreffenden Regierungen anerkannten Universitäten, Facultäten oder medicinischen Schulen, sobald sie den Beweis darüber vor einer der Facultäten, vermittelst Documente der diplomatischen Agenten, und in der Ermangelung dieser, der brasilianischen Consuln in den Ländern, wo sie gelesen haben, führen.
Für die Matrieulirung im medicinischen Cursus wird verlangt: Examen in Latein , Französisch, Englisch , Geschichte, und Geographie, rationelle und Moral- Philosophie , Arithmetik, Geometrie, Algebra bis zu den Gleichungen ersten Grades.
Zum Examen für den pharmaceutischen Cursus ist erforderlich: Französisch, Arithmetik und Geometrie.
Zu der für den Cursus der Geburtshülfe: Lesen, Schreiben , die 4 arithmetischen Operationen und Französisch.
Für beide Facultäten verausgabt die Regierung jährlich die Summe von 211:770^000.