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Das Kaiserreich Brasilien bei der Pariser Universal Ausstellung von 1867
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Rechts Facultäten.

Das Land besitzt 2 Rechts-Facultäten , eine in der Stadt S. Paulo, Hauptstadt der gleichnamigen Provinz ; die andere in Recife, Hauptstadt von Pernambuco, für Cameral und Rechtswissenschaft.

Beide werden durch dieselben Statuten geregelt.

In Verbindung mit jeder Facultät wurde ein vor­bereitender Cursus errichtet , wo die Gegenstände gelehrt werden, deren Kenntniss für die Matriculirung im hohem Cursus erforderlich ist: diese bestehen in: Französisch , Englisch , Latein , Arithmetic , Geometrie, Geschichte, Rhetorik und Philosophie.

Der höhere Cursus ist in 5 Jahrgänge zertheilt, und in 11 Collegien , welche begreifen: Naturrecht, allge­meines Öffentliches Recht, Analyse der Landes-Consti- tution , Völkerrecht, Diplomatik, Institutionen des römischen Rechts, Kirchliches öffentliches Recht , va­terländisches Civilrecht mit Analyse und Vergleich mit dem römischen Recht , Criminalrecht mit Einschluss des militairischen Rechts, See-und-Handels-Recht, juris­tische Hermeneutik, Civil-und-Criminal-Process mit Ein­schluss des militairischen Gerichtsverfahrens, National- Oeconomie und Verwaltungs-Recht.

Jede Rechts-Facultät ist unmittelbar einem Director untergeordnet, welcher ausser andern Befugnissen, die Oberaufsicht der betreffenden Studien und den Vorsitz in der Professoren-Congregation führt, welche die Verwaltung und Ordnung der die Facultät betref­fenden Verhältnisse regelt.

Die Facultäten haben ein Secretariat für die Aus­fertigung der nothwendigen Schriften und eine Bi­bliothek.

Auf der Facultät von S. Paulo matriculirten sich im Jahre 1865 , 375 Studenten im hohem Cursus und 207 im vorbereitenden Cursus. Von ersteren promovirten 60