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Das Kaiserreich Brasilien auf der Wiener Weltausstellung von 1873
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wimmeln von ausgezeichneten Fischen; zu den Seefi­schen gehören der Mero, der Bijupirá, die Garoupa, der Badejo, die Cavalla, die Pescada, die Tainha und viele andere Arten; zu den Flussfischen der Suruby, der Dourado, der Pirarucú, der Robalo, der Tambaqui, der Tucumaré, der Pacú, u. s. f.; von den Cetaceen, welche Thran liefern, sind der Wallfisch und der Thunfisch zu nennen, die sich gleichfalls, abgesehen von so vielen andern Arten, in den Meeren Brasiliens finden. doallas

Zum gewöhnlichen Verbrauch für die Bevölkerung zieht man schon grossen Nutzen sowohl aus dem noch frischen, als auch aus dem gesalzenen und eingemachten Fisch; und darf behauptet werden, dass diese Industrie, besser geleitet und in grösserem Maassstabe entwickelt, eines Tages einen wichtigen Handelszweig in Brasilien ausmachen wird. nobaogo

Es existiren zu diesem Zwecke bereits einige Gesell­schaften, und hat sich jüngst in der Hauptstadt des Reiches eine unter dem Namen« Guanabara» mit einem Capital von Rs. 600: 000$ 000 gebildet, welche ihre Opera­tionen in Kurzem beginnen wird. robo inter

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Das Gesetz gesteht den Fischereigesellschaften folgende Vergünstigungen zu: do 1.0 Garantie von Zinsen bis auf 5%, und auf einen Zeitraum, welcher fünf Jahre nicht überschreiten darf, auf die, sei es für die Anschaffung von Fahrzeugen und zum Fischfang nöthigen Ausrüstungen, sei es für die Gründung von Factoreien behufs der Einsalzung und Trocknung effectiv angewandten Capitalien; so wie auf die zur Unterkunft des Personals und Materials der Gesellschaften verwendeten Kosten. gin

2. Verleihung von Watten und Staats- Grund- Eigen­thum auf den Inseln und an den Küsten des Festlandes zur Gründung von Factoreien. mi sivi caine ob