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Der Kaiser übt diese Gewalt:
In Bezug auf die gesetzgebende Gewalt durch Ernennung der Senatoren, durch ausserordentliche Berufung, Verlängerung oder Vertagung des Reichstags, Auflösung der Deputirten- Kammer, wenn das Wohl des Staates es erfordert, durch Sanction der Decrete und Resolutionen des Reichstags, um ihnen Gesetzeskraft zu geben.
In Bezug auf die vollziehende Gewalt durch freie Ernennung und Entlassung der Staatsminister.
In Bezug auf die richterliche Gewalt, durch Suspendirung der richterlichen Beamten, Erlass oder Milderung der über Verbrecher verhängten Strafen, nachdem alle Rechtsmittel erschöpft sind, und durch AmnestieErtheilung.
Die Person des Kaisers ist unverletzlich, geheiligt und unverantwortlich.
Vollziehende Gewalt.
Der Kaiser ist der Chef der vollziehenden Gewalt, welche er durch seine Minister ausübt. Ihre Hauptbefugnisse sind:
Die Einberufung eines neuen ordentlichen Reichstags. Die Ernennung von Bischöfen und Richtern.
Die Verleihung aller durch Reichsgesetze geschaffenen bürgerlichen, militärischen und politischen Staatsämter jeder Art und jeden Grades.
Die Verleihung geistlicher Benefizien.
Das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schliessen, die politischen Unterhandlungen mit fremden Staa