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ten zu leiten, Schutz und Trutz-, Subsidien- und HandelsVerträge abzuschliessen, welche, wenn die Sicherheit und das Interesse des Staates es erlauben, nach ihrem Abschluss dem Reichstag mitgetheilt werden.
Wenn in Friedenszeit geschlossene Verträge die Abtretung oder den Austausch von Reichsgebiet oder dem Reiche rechtlich zustehenden Besitzungen betreffen, dürfen sie nicht ohne Zustimmung des Reichstags ratificirt werden.
Die Verleihung von Titeln, Ehrenrechten, militärischen Orden und Auszeichnungen als Belohnung für dem Staate geleistete Dienste, wobei jedoch nicht gesetzlich bestimmte pecuniäre Begünstigungen von der Bewilligung des Reichstags abhängen.
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Die Bewilligung oder Verweigerung des Placet zu Concilien- Beschlüssen, päpstlichen Breven und allen anderen nicht verfassungswidrigen kirchlichen Constitutionen, mit vorhergehender Zustimmung des Reichstags, wenn dieselben allgemeine Bestimmungen enthalten. Die Ertheilung von Naturalisations- Diplomen gesetzlicher Form.
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Die Ausfertigung von Decreten, Instructionen und Reglements für die gute Vollziehung der Gesetze, und schliesslich, die verfassungsmässige Fürsorge für Alles, was die innere und äussere Sicherheit des Staates betrifft.
Es bestehen 7 Ministerien, nämlich: des Innern und des Cultus, der Justiz, der Finanzen, des Auswärtigen, des Krieges, der Marine, und des Ackerbaues, Handels und der Staats- Bauten. Einer der Minister набор ist Minister- Präsident.
Jeder Minister hat seine Staats- Kanzlei und verschiedene ihm untergeordnete Bureaux.doof and
Die Ausführung aller Acte der vollziehenden Gewalt