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Das Kaiserreich Brasilien auf der Wiener Weltausstellung von 1873
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Beleuchtungs- Systems in anderen Städten des Reiches ae nöthigen Arbeiten im Gange.

Die Deputirtenkammer der Provinz Mato- Grosso hat ganz kürzlich die Gasbeleuchtung für die Stadt Cuyabá genehmigt.

MUNICIPIUM DER REICHS- HAUPTSTADT.

Das Municipium der Reichs- Hauptstadt( auch neutrales Municipium, oder Municipium der Residenz) hat seine eigene Verwaltungs- Organisation.

Die Verwaltung in den Provinzen, mit welcher die Pro­vinzial- Versammlungen und Präsidenten beauftragt sind, steht in der Hauptstadt unter dem Reichstage und der Reichsregierung, welcher der Stadtrath unmittelbar untergeordnet ist; diese gibt den Gemeinde- Verordnungen die vorläufige Bestätigung, wenn der Reichstag nicht ver­sammelt ist; stellt, auf Antrag des Stadtraths die Ein­nahme und Ausgabe der Gemeinde fest, und entscheidet über Berufungen von Beschlüssen des Stadtraths.

Die Einnahmen der hauptstädtischen Gemeinde haben folgende Quellen: Gemeinde- Abgaben, Erbpacht von Gemeinde- Grundstücken, Geldstrafen für Uebertretungen der städtischen Polizei- Verordnungen, Verpachtungen von Watten, Ealaubniss- Seheine zur Eröffnung von Han­dels- und- Gewerbelocalen und anderen industriellen Un­ternehmungen, worunter auch Schauspiele und sonstige öffentliche Unterhaltungen begriffen sind; Staatszu­schüsse für einige Dienstzweige; und schliesslich ein Zuschlag zu der städtischen Grundsteuer, welcher für die Pflasterung der Strassen mit Würfelsteinen bestimmt ist.

Das ziemlich bedeutende Gemeinde- Vermögen besteht aus dem Rathhaus und anderen Gebäuden; aus den