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Als oberste Verwaltungsbehörde des Landes ist die Stattlialterei in Lemberg aufgestellt, welcher 74 Bezirks­hauptmannschaften untergeordnet sind.

Es kommt daher eine Bezirkshauptmannschaft auf 18.3 Quadratmeilen. Den Bezirkshauptmannschaften sind die Gemeindevertretungen untergeordnet. An der Spitze der­selben steht der Gemeinde-Vorstand, welcher auf Grund des Beichsgcsctzes vom 5. März 1862 aus der Gemeinde frei gewählt wird.

Die Bezirks-Vertretung, welche mit dem Gesetze vom 12. August 1866 in Galizien ins Leben gerufen wurde, wird durch Wahl aus den vier Wählergruppen gebildet, und oblie­gen derselben alle inneren gemeinsamen Angelegenheiten des Bezirks und dieUeberwachung der Gemeinde-Vorstände.

Die Landes-Vertretung oder der Landtag ist auf Grund des Gesetzes vom 26. Februar 1861 zur Wahrung der Inter­essen des Landes aufgestcllt. Der Landtag besteht im Ganzen aus 151 Mitgliedern. Der Vorsitzende ist der Land­marschall, welcher auf die Dauer von 6 Jahren aus der Mitte der Abgeordneten ernannt wird.

Für die Rechtspflege sind folgende Instanzen und ordentlichen Gerichte bestellt:

a) als höchste Instanz der oberste Gerichts- und Gas- sationshof in Wien,

b) als zweite Instanz die Ober-Landesgerichte in Lem­berg und Krakau,

c) als erste Instanz die Landesgerichte in Lemberg und Krakau, dann die Kreisgerichte in Przemysl, ZIoczöw, Tarnopol, Stanislau, Sambor, Ilzeszow, Tarnöw und Keusandec,

d) als Einzeln - Gerichte die 170 Bezirksgerichte, von denen je 1 Gericht auf 8.oo Quadratmeilen kommt.