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Thatsache erscheinen mag, so kann die Commission doch nichts Anderes thun, als die Verantwortung hiefür Jenen aufzuerlegen, welche sie zu diesem Vorgang gezwungen haben, wobei aber die bündige Versicherung gegeben werden kann, daß weder Inhalt noch Tenor der Aussagen durch diese Redaction alterirt erscheinen. Es sind demnach im Texte sämmtliche weiblichen Arbeiter-Experten mit fortlaufenden N u m m e r n, die Unternehmer-Experten, sowie jene männlichen Arbeiter, die ausdrücklich ihre Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben haben, mit Namen, die übrigen m ä nnliche n Arbeiter-Experten, welche eine solche Erklärung nicht abgegeben haben, mit fortlaufenden Buch­staben bezeichnet.

Schon vorher war die Commission über die Frage der Namens­nennung jener Unternehmer, deren Betrieb Gegenstand der Besprechung war, schlüssig geworden. Die Entscheidung erfolgte erst nach reiflicher Erwägung und lebhafter Tiscussion. Von der einen Seite wurde geltend gemacht, daß die Nennung erfolgen müsse, um den Aussagen eine er­höhte Garantie der Richtigkeit zu geben, auch deshalb, weil doch nur die Zustände eines einzelnen Betriebes geschildert seien und die Ver­schwendung der Namen unwillkürlich zu einer Verallgemeinerung der vorgeführten Thatsachen auf alle ähnlichen Betriebe führen würde. Dementgegen wurde auf die Gefahren der Namensnennung für die be­treffenden Experten hingewiesen, es wurde hervorgehoben, daß es un­billig sei, einzelne Personen und ihren Geschäftsbetrieb in das Licht der Öffentlichkeit zu rücken, da doch die Absicht der Commission nur war, Zustünde zu schildern, und der einzelne Unternehmer unter dem Drucke der Cvnenrrenz gezwungen sei, bis zu einem gewissen Grade die allgemein übliche Produktionsweise zu acceptiren; es könnten daher vielleicht gerade solche Arbeitgeber bloßgestellt werden, bei denen relativ bessere Verhältnisse vorwalten; es sei dem Erfolg der Enquete nicht förderlich, wenn die irrige Meinung hervorgerufen würde, daß man darauf ausging, einzelne Unternehmer zu stigmatisiren, während es sich doch nur darum handelte, der Öffentlichkeit typische Bilder zu liefern. Den Ausschlag gab schließlich der Vorhalt, daß in England, der Heimat der besten Enqueten, theilweise die Anonymität gewahrt werde, ohne daß hiedurch die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit der Erhebungen erschüttert worden seien. Bei Redaction des Protokolls erwies sich jedoch die Weglassung der Namen als ungenügend zur Erreichung des gewünschten Zwecks, und es mußte vielfach eine Verallgemeinerung von Ortsangaben und anderen näheren Bezeichnungen, in wenigen Fällen die Weglassung einzelner Bemerkungen vorgenommen werden, wobei jedoch in keiner Weise der sachliche Inhalt berührt wurde.

Dem Protokoll sind einige statistische Beilagen, insbesondere eine den Acten der Unfallversicherungs-Anstalt für Niederösterreich ent­nommene Zusammenstellung beigegeben, welche über die Löhne der bei dieser Anstalt rentenberechtigten Arbeiterinnen Aufschluß gibt.

Durch das am Schlüsse des Bandes beigedruckte, von dem Commissionsmitgliede Dr. Ludwig Schüller mühevoll angelegte und möglichst vielseitig gestaltete Register soll die Benützung des Protokolls und die Auffindung der vorgebrachten Thatsachen erleichtert werden. Immerhin dürfte eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse dieser