145

Vorsitzen der: Wie viel wird per Stück bezahlt? Exp. Nr. 49: 30 bis 40 kr.

Mittels höfer: Glauben Sie, daß jede Arbeiterin, die mehr ver­dient, so lange zu Hanse arbeiten muß? Exp. Nr. 40: Ja, die muß auch bis 2 Uhr sitzen.

Vorsitzender: Sie müssen ja aber wenigstens um 0 Uhr auf­stehen? Exp. Nr. 49: Allerdings.

Vorsitzender: Tann haben Sie vier Stunden Schlaf? Ist es möglich, daß das ein Mensch aushält? Exp. Nr. 49: Wenn man in einem Salon ist, muß man auch oft bis 2, 3 Uhr Nachts arbeiten, wenn eine sehr dringende Arbeit ist, dann geht man erst nach Hause. Im Früh­jahre kommt das sehr oft vor.

Wittelsh öfer: Ist die Arbeit auch mit der Saison gleich zu Ende? Exp. Nr. 49: Mit dem Tag, wo es aus ist, müssen auch die Leute gehen.

Witte lshöser: Gibt es viele Arbeiterinnen, die das ganze Jahr hindurch beschäftigt sind? Exp. Nr. 49: O ja.

Witte lshöser: Müssen die aussetzen? Exp. Nr. 49: Es kommt vor, daß sie einige Tage oder Wochen nichts arbeiten.

Tr. v. Fürth: Wird in den Salons auch Arbeit nach Hause ge­geben ? Exp. Nr. 49: Auch; wenn etwas dringend ist, so muß man es auch über den Sonntag machen. An Feiertagen wird gewöhnlich bis 5 Uhr gearbeitet.

Exp. Smitka: Sie haben gesagt, daß Sie sich verpflichtet haben, nach einem Curort zu gehen. Kennen Sie die einzelnen Punkte des Con- tractes? Exp. Nr. 49: Man hat zehn Minuten Frühstück- und Jausen- pause. Die Kündigung ist 14tägig. Strikes dürfen nicht gemacht werden. An Feiertagen muß gearbeitet werden, Sonntage sind frei.

Exp. Smitka: Waren Sie schon in einem Badeorte? Expertin Nr. 49: Nein.

Exp. Smitka: Ist Ihnen nicht bekannt, daß es dort bedeutend theurer zu leben ist? Exp. Nr. 49: Das ist mir nachträglich gesagt worden. Ich war aber gezwungen, das anzunehmen, weil ich keinen an­ständigen Posten finden kann. Den Posten trete ich am 1. Mai an.

Vorsitzender: Ist die Zeit bestimmt, wie lange Sie draußen bleiben? *Exp. Nr. 49: Ich muß bis September draußen bleiben; da wird mir wöchentlich fl. 1 für die Retourreise abgezogen.

Vorsitzender: Haben Sie ein Pönale zu zahlen, wenn Sie den Posten nicht antreten? Exp. Nr. 49: Nein.

Exp. smitka: Ist vereinbart, daß Sie von dem Tag an, wo Sie hinausfahren, beschäftigt, beziehungsweise bezahlt werden, oder nicht? Exp. Nr. 49 : Ja, das weiß ich nicht. Es ist nur bedungen, daß, wenn der Herr irgendwie nicht zufrieden ist, er mich jeden Tag weggeben kann.

Vorsitzender: Sie haben gesagt, daß Ihnen wöchentlich fl. I für die Rückreise abgezogen wird, das macht ja ungefähr fl. 20 aus. So viel kostet die Fahrt doch nicht! Exp. Nr. 49: Es ist so ausbedungen.

Exp. Smitka: Ist Ihnen bekannt, daß bedungen ist, daß, wenn die Arbeit unrechtmäßigerweise verlassen wird, dieses Geld gewissermaßen als Strafe verfällt? Exp. Nr. 49: Davon steht nichts drinnen.

Exp. Smitka: Ich weiß aber, daß das in einem Contracte enthalten war, den derselbe Herr mit einem Arbeiter abgeschlossen hat.

Exp. Wawruschka: Ich kann vielleicht die Sache aufklären. Das Geld wird zusammengelegt, und wenn der Arbeiter zurückreist, bekommt er die Fahrkarte, und der Ueberschuß wird ihm aus die Hand gegeben. Denn es sind Fälle vorgekommen, daß, wenn die Arbeit zu Ende war, der Arbeiter ohne Geld dagestanden ist, und der Unternehmer hat ihn unterstützen müssen.

10

Frauen-Enquüte.