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Bei uns wird um ^8 Uhr das Geschäft geöffnet. Zu Mittag ist eine Stunde Pause, vor 8 Uhr werden die Arbeiterinnen wieder entlassen. Zu arbeiten wird aber, wie ich glaube, erst um 8 Uhr angefangen.

Vorsitzender: Die Arbeiter in der Werkstätte haben eine vierzehn- tägige Kündigung? Exp. Fischt: Darüber weiß ich nichts, denn wäh­rend ich verreist war, ist eine neue Arbeitsordnung eingeführt worden, welche von unserem Zuschneider abgefaßt wurde. Sonntagsruhe wird in vollstem Maße eingehalten.

Wittelshöfer: Sind die Zuschneider Ihre Angestellten? Exp. Fischl: Ja; sie haben das Recht der Aufnahme und Entlassung.

Wittelshöfer: Sie können also darauf keine Jngerenz nehmen? Exp. Fischl: Es geschieht vielleicht einmal, daß ein Arbeiter oder eine Arbeiterin zum Chef oder auch zum Cassier kommt und ihn bittet, er möchte ein gutes Wort für sie einlegen. Im Allgemeinen sehen wir darauf, daß die Leute gut gehalten werden. Wenn der Arbeiter sich etwas zu Schulden kommen läßt, muß er natürlich weichen, aber wenn er zu spät kommt, wird er nicht mit Entlassung bestraft; er verdient ja ohnehin weniger; aber wenn man die Sachen, die er fertigmachen soll, dringend braucht, und sie durch seine Verspätung nicht rechtzeitig fertig werden, wird er ausgezankt.

Wittelshöfer: Was für Pausen haben Sie? Exp. Fischl: Mittags eine Stunde und auch noch mehr. Frühstücks- und Jausenpause haben wir nicht, man bringt da den Arbeiterinnen das Essen in die Werk- stätte.

Dr. Verkauf: Wie viel Zuschneider haben Sie? Exp. Fischl: Zwei im Hause, und jeder Meister ist für sich ein Zuschneider.

Dr. Verkauf: Wer arbeitet die Arbeitsordnung aus, bevor sie der Behörde vorgelegt wird, Sie oder der Zuschneider? Exp. Fischl: Der Zuschneider wird nur zu Rathe gezogen über das, was nöthig ist. Vor acht Tagen war der Gewerbe-Jnspector Knlka bei uns; der hat uns gesagt, wir können von der Usance der vierzehntägigen Kündigung abgehen, und da ist während meiner Abwesenheit die Arbeitsordnung gemacht worden. Ob sie schon durchgeführt ist, weiß ich nicht.

Dr. Verkauf: Aber Sie haben die Absicht bekundet, die vierzehn- tägige Kündigung zu beseitigen? Exp. Fischl: Darüber weiß ich nichts Bestimmtes.

Dr. Verkauf: Kennen Sie den Inhalt der Arbeitsordnung, bevor sie der Behörde vorgelegt wird? Exp. Fischl: Ich persönlich nicht.

Dr. Verkauf: Ueber die Pausen wissen Sie auch nichts, ebenso können Sie über die Arbeitszeit keine Auskunft geben. Sie sagen, um hi-8 Uhr muß Jeder zugegen sein und man fängt, wie Sie glauben, erst um 8 Uhr zu arbeiten an. Nun weiß ich nicht, was Sie aus eigener Wahr­nehmung wissen. Vielleicht haben Sie die Güte, uns nur Mittheilungen aus eigener Wahrnehmung zu machen. Exp. Fischl: Was ich Ihnen ge­sagt habe, habe ich erfahren.

Dr. Verkauf: Verzeihen Sie, Sie haben von den Löhnen erklärt, daß Sie das von den Meistern wissen. Exp. Fischl: Ich habe hier mein Buch; da wird eingeschrieben, was jeder Arbeiter und jede Arbeiterin verdient. Für mich hat es sich hauptsächlich darum gehandelt, mitzutheilen, daß die Angaben, die in den Zeitungen standen, daß die Arbeiterinnen aus 60 kr. stehen, nach unseren Wahrnehmungen nicht richtig sind.

Vorsitzender: Ich möchte aber constatiren, daß sich Ihre An­gabe allerdings auf Ihre eigene Werkstätte beziehen mag; Sie können uns über die Lohnverhältnisse und Zustände der Arbeiterinnen, welche bei Zwischenmeistern arbeiten, nichts mittheilen? Exp. Fischl: Ich kann nur mittheilen, was mir von glaubwürdiger Seite gesagt wurde.

Frauen-EnquZte.

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