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Die k. k. Hof- und Staatsdruckerei : 1804 - 1904 ; [zur Feier des einhundertjährigen Bestandes der k. k. Hof- und Staatsdruckerei] / [Text.: Arthur Wilh. Unger...]
Entstehung
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Kreditshofkommission, der die Staatsdruckerei im Jahre 1814 unter­stellt war, mehr der Meinung zuneigte, wieder zu dem früheren System der Arbeitsvergebung an mehrere Privatbuchdrucker zurück­zukehren, wurde gleichwohl mit der Allerhöchsten Entschließung vom 21* Oktober 1814 die Beibehaltung der Staatsdruckerei, und zwar in eigener Regie angeordnet und damit der Bestand dieser Anstalt für die Zukunft gesichert* Nicht so sehr der finanzielle Ertrag des Unternehmens, der in den Jahren des Kontrakts nur einige tausend Gulden betragen hatte, war hiebei für dessen weiteres Schicksal ent­scheidend, als vielmehr die Erkenntnis, daß die Funktion dieser staat­lichen Anstalt als Preisregulator für Druckerzeugnisse sowohl für das Ärar wie für das Publikum von offenbarem Nutzen sei* ^54 it 1. November 1814 ging das Institut, welches nun­mehr k* k* Hof- und Staatsärarialdruckerei genannt wurde, in den staatlichen Betrieb über* Degen, der sein Privatgewerbe aufgab und dessen Druckerei­einrichtung abgelöst wurde, ward zum Direktor 3 und bald darauf zum k* k* niederösterreichischen Regierungsrat ernannt; ihm wurde ein Direktions­adjunkt, sowie je ein Beamter für die Rechnungs- und Kanzlei­geschäfte beigegeben* Drei Oberfaktore wurden stabil angestellt, während das übrige Arbeitspersonal in Wochen- oder Stücklöhnung verblieb* Als Stammkapital der Staatsdruckerei wurde die Summe von 150*000 fl* W* W* festgesetzt, welche sich mit vier Prozent ver­zinsen sollte, bis im Jahre 1833 die Verfügung einer abgesonderten Verrechnung aufgehoben wurde. Die geheime Abteilung der Staats­druckerei, welche Degen bisher alsDirektor im Kunstfache der geheimen Staatsarbeiten geleitet hatte und die nach ihrer Wieder­rückkehr von Ungarn im Gebäude des Dominikanerklosters unter­gebracht worden war, wurde nunmehr, im Jahre 1816, auch räum­lich mit der Hof- und Staatsdruckerei vollständig vereinigt. In einer detaillierten Instruktion vom 6. Jänner 1817 wurden für den Betrieb der Staatsdruckerei in allen Zweigen feste Normen vorgeschrieben; der mit der Errichtung der Anstalt angestrebte Zweck wurde in folgender Weise gekennzeichnet: sie habedie zum Geschäftszuge der Staatsbehörden und Ämter benötigten Druckarbeiten, dann die zur Kenntnis des Publikums zu bringenden öffentlichen Verordnun­gen, Zirkulare und Patente, auch andere aus Staatsabsichten zu ver­breitende Werke, die kein Verlagsartikel der Privatbuchhandlungen werden können, schnell, verläßlich, bis zur Bekanntmachung mit Geheimhaltung und zugleich wohlfeiler als von Privatkontrahenten zu liefern . . . . : die Druckkosten für amtliche Arbeiten seien der

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