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Kreditshofkommission, der die Staatsdruckerei im Jahre 1814 unterstellt war, mehr der Meinung zuneigte, wieder zu dem früheren System der Arbeitsvergebung an mehrere Privatbuchdrucker zurückzukehren, wurde gleichwohl mit der Allerhöchsten Entschließung vom 21* Oktober 1814 die Beibehaltung der Staatsdruckerei, und zwar in eigener Regie angeordnet und damit der Bestand dieser Anstalt für die Zukunft gesichert* Nicht so sehr der finanzielle Ertrag des Unternehmens, der in den Jahren des Kontrakts nur einige tausend Gulden betragen hatte, war hiebei für dessen weiteres Schicksal entscheidend, als vielmehr die Erkenntnis, daß die Funktion dieser staatlichen Anstalt als Preisregulator für Druckerzeugnisse sowohl für das Ärar wie für das Publikum von offenbarem Nutzen sei* ^54 it 1. November 1814 ging das Institut, welches nunmehr k* k* Hof- und Staatsärarialdruckerei genannt wurde, in den staatlichen Betrieb über* Degen, der sein Privatgewerbe aufgab und dessen Druckereieinrichtung abgelöst wurde, ward zum Direktor 3 und bald darauf zum k* k* niederösterreichischen Regierungsrat ernannt; ihm wurde ein Direktionsadjunkt, sowie je ein Beamter für die Rechnungs- und Kanzleigeschäfte beigegeben* Drei Oberfaktore wurden stabil angestellt, während das übrige Arbeitspersonal in Wochen- oder Stücklöhnung verblieb* Als Stammkapital der Staatsdruckerei wurde die Summe von 150*000 fl* W* W* festgesetzt, welche sich mit vier Prozent verzinsen sollte, bis im Jahre 1833 die Verfügung einer abgesonderten Verrechnung aufgehoben wurde. Die geheime Abteilung der Staatsdruckerei, welche Degen bisher als „Direktor im Kunstfache der geheimen Staatsarbeiten“ geleitet hatte und die nach ihrer Wiederrückkehr von Ungarn im Gebäude des Dominikanerklosters untergebracht worden war, wurde nunmehr, im Jahre 1816, auch räumlich mit der Hof- und Staatsdruckerei vollständig vereinigt. In einer detaillierten Instruktion vom 6. Jänner 1817 wurden für den Betrieb der Staatsdruckerei in allen Zweigen feste Normen vorgeschrieben; der mit der Errichtung der Anstalt angestrebte Zweck wurde in folgender Weise gekennzeichnet: sie habe „die zum Geschäftszuge der Staatsbehörden und Ämter benötigten Druckarbeiten, dann die zur Kenntnis des Publikums zu bringenden öffentlichen Verordnungen, Zirkulare und Patente, auch andere aus Staatsabsichten zu verbreitende Werke, die kein Verlagsartikel der Privatbuchhandlungen werden können, schnell, verläßlich, bis zur Bekanntmachung mit Geheimhaltung und zugleich wohlfeiler als von Privatkontrahenten zu liefern . . . . : die Druckkosten für amtliche Arbeiten seien der
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