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Barmherzigen Brüder zu Wien, durch das Zugeständnis unentgelt­licher Herstellung seines Druckarbeitenbedarfs, gesichert wurden* Trotz dieser Beihilfe konnte aber die Kasse den Anforderungen nicht nachkommen, und so erfolgte im Jahre 1875 ihre Auflösung wegen der Unzulänglichkeit ihrer Mittel* Zugleich wurde die Aufnahme sämtlicher zeitlich Bediensteten der Anstalt in denAllgemeinen Krankenverein zu den heiligen Schutzengeln in Wien 44 durchgeführt, der Krankenunterstützungen in bestimmten Ausmaßen bis zur Dauer

eines Jahres gewährte*

jie Vereinbarung mit diesem Verein wurde gelöst, als auf Grund des Gesetzes vom 30* März 1888, R* G. B1* Nr* 33, die Krankenkasse der k* k* Hof- und Staatsdruckerei und mit ihr jene Institution, welche auch jetzt noch besteht, ins Leben trat* Die Beitragsleistung ist in den Statuten derselben derart festgestellt, da§ die Mitglieder zwei Drittel, das Ärar ein Drittel des Aufwands zu tragen haben; für die Lehrlinge zahlt das Ärar den vollen Beitrag, während Bedienstete mit über 1200 fl* Jahresverdienst denselben zur Gänze selbst zu entrichten haben* Die Mitglieder der Krankenkasse haben Anspruch auf Krankenunter­stützungen in der Höhe von 60 Prozent des zuletzt bezogenen wirk­lichen Tagesverdienstes, wobei für diesen die Maximalgrenze von 2 fl* 70 kr* gilt, sowie auf unentgeltliche ärztliche Behandlung und Bei­stellung der Heilmittel, dies alles bisher durch einen Zeitraum von in maximo 20 Wochen; im Ablebensfall wird ein Beerdigungskosten- beitrag in dem A usmaß des zwanzigfachen Tagesverdienstes geleistet* ^gy»"« »*jS^ l \leichzeitig mit der Aktivierung dieser Bestimmun- gen wurden sämtliche Betriebsbeamte und Arbeiter 1/aW der Hof- und Staatsdruckerei nach Vorschrift des

IZjfl Fu Gesetzes vom 28* Dezember 1887, R* G* Bl* Nr. 1

LJYI ex 1888, bei der Arbeiter-Unfallversicherungsanstalt I für Niederösterreich versichert; die hiefür entfallen-

^3 den Beiträge wurden, wie dies auch derzeit noch ge­schieht, unter Verzichtleistung auf das dem Unternehmer zustehende Recht des Lohnabzugs in der Höhe von 10 Prozent des Beitrags, seitens der Staatsdruckerei zur Gänze auf ihren Etat übernommen* Neben der Kranken- und Unfallsversicherung des Anstaltspersonals war es seine Versorgung für den Invaliditätsfall, welcher die Leitung der Hof- und Staatsdruckerei besonderes Augenmerk zuwendete Zunächst übernahm es die Anstalt im Jahre 1867, als der Verein der Buchdrucker und Schriftgie§er in Wien eine Kranken- und Invaliden­kasse gegründet hatte, aus der die Mitglieder dauernde Unterstützung

tjc.