fS

erhielten, die nach den Satzungen auf die Unternehmer entfallende Beitragsleistung für ihre, diesem Verein beigetretenen Angehörigen aus den Betriebsmitteln zu bestreiten« Vom Jahre 1874 an wurden die Beiträge an den Unterstützungsverein derselben Branche für Nieder­österreich entrichtet und dieselben später, als im Jahre 1877 der noch bestehende Pensionsunterstützungsverein von den Mitgliedern der Hof- und Staatsdruckerei in Gemeinschaft mit jenen derWiener Zeitung ins Leben gerufen war, dieser Korporation zugewendet; die letztgenannte Vereinigung, welcher jeder Anstaltsbedienstete mit Aus­nahme der Lehrlinge und weiblichen Hilfsarbeiter nach erreichtem 18« und vor zurückgelegtem 40« Lebensjahr beizutreten vermag, bietet ihren Mitgliedern und deren hinterlassenen Frauen und Kindern nach zehnjähriger Karrenzzeit Pensionsunterstützungen, wobei die Fest­setzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge und Pensionsunterstützungen der Beschlußfassung der jährlich abzuhaltenden Generalversammlung zusteht* Welche Richtung in der Folge das Bestreben der Staats­druckereiverwaltung nahm, den Bediensteten eine entsprechende Ver­sorgung zu sichern, soll an späterer Stelle Gegenstand der Dar-

Stellung sein*

ier sei noch einer Wohlfahrtseinrichtung gedacht, welche sich für das Anstaltspersonal segensreich U [ jSj erwies, der im Jahre 1873 aufgestellten Anstaltsküche«

Dieselbe wurde auf ärarische Kosten eingerichtet und sollte es den Arbeitern ermöglichen, um billiges Geld ein warmes Mittagessen zu erhalten« Von einem aus Anstaltsbediensteten zusammengesetzten Aus­schuß verwaltet, erfreut sich diese Hausküche bis jetzt des besten Zuspruchs, Beweis dessen, daß im Laufe der Zeit aus den Gebarungs­überschüssen nach Bestreitung der Eigenregiekosten namhafte Beträge der Anstaltskrankenkasse, sowie dem Pensionsunterstützungsverein zugewendet werden konnten« Gemeinnützigen Zwecken dienen ferner zwei Institutionen, welche sich im Schoße des Personalkörpers der Staatsdruckerei selbst gebildet hatten, das Spar- und Vorschußkon­sortium und der Fachtechnische Klub« Die erstgenannte, als handels­gerichtlich registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung im Jahre 1890 gebildete Vereinigung bietet ihren Mitgliedern durch Übernahme von Anteil- und Spareinlagen die Gelegenheit zur frucht­bringenden Anlage von Ersparnissen und wendet ihnen im Falle eintretender Notlage durch Benützung des Konsortialvermögens Vorschüsse unter möglichst billigen Bedingungen zu« Die zweite, im Jahre 1886 begründete und vom Finanzministerium subventio­nierte Korporation hat die Aufgabe, den technischen Beamten und