Sachmittelstand gebracht* Dank dieser durchgreifenden Investitionen konnte sich die Anstalt aber auch in der Folgezeit bis auf den heutigen Tag damit begnügen, weitere Ergänzungen ihres Maschinenapparats nur in dem Maße vorzunehmen, als sie durch natürliche Abnützung der vorhandenen Objekte oder durch technische Vervollkommnungen und

Erfindungen gefordert wurden« ief einschneidende Reformen sollte die mit dem Wechsel der Betriebsstätte inaugurierte neue Ara der inneren Organisation der k«k* Hof- und Staats­druckerei und insbesondere der Stellung ihres Arbeitskörpers bringen* Die Erkenntnis, daß die Hof- und Staatsdruckerei vermöge ihres wichtigen

_Berufes, die Erfüllung der Regierungszwecke unter

allen Umständen durch ihre prompte Mitwirkung sicherzustellen, auf einen Arbeitskörper angewiesen sei, welcher an dem Dienst­verband mit der Anstalt mit hingebender Treue und dem Aufgebot der ganzen Kraft festhalte, drängte zur Ergreifung von Maßregeln, welche, das Gefühl der Zugehörigkeit mit dem materiellen Einzel­interesse in Einklang bringend, einen kräftigen Schild zur Abwehr £3/2^ moderner zersetzender Einflüsse gewähren konnten«

as eine dieser Mittel, durch welches sich ein lang­gehegter und wiederholt zur Diskussion gestellter, aus finanziellen Gründen aber bisher unberücksich- tigt gebliebener Wunsch des zwischenzeitig in den Ritterstand erhobenen Direktors Beckerfüllen sollte, war die Vermehrung des im ganzen nur 13 Stellen

_einschließlich jener der Oberbeamten umfassenden,

mithin zu dem vorhandenen Arbeitskörper von mehr als 1400 Köpfen im augenfälligen Mißverhältnis stehenden Standes an definitiven Beamtenposten um 18, das ist auf 31 Stellen« Das zweite, in seinem Effekte wohl ungleich wirkungsvollere Mittel erschien in der Zu- gestehung von Versorgungsansprüchen an die zeitlich Bediensteten des Instituts gelegen« Staatliche Versorgungsgenüsse kamen bisher bei eingetretener Arbeitsunfähigkeit in relativ geringem Ausmaß nur in jenen seltenen Fällen vor, wo die besonders berücksichtigungs­würdige Lage der Betroffenen die Erwirkung einer Gnadengabe zulässig erscheinen ließ« Im übrigen konnten, wie voran erwähnt, die zeitlich Bediensteten eine Versorgung für den Invaliditätsfall nur insofern finden, als sie privaten Zweckvereinen als Mitglieder ange­hörten« Die Hof- und Staatsdruckerei trug hier allerdings auch ihr Scherflein bei, und zwar in ziemlich erheblichem Ausmaß; die Versorgung hing aber doch nur von dem arbiträren Ermessen des

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