Fortbestand desselben , welcher bis zur gänzlichen Abolition der Staatsnoten an und für sich nicht vermeidbar war, als sehr erwünscht erscheinen und wurde daher die Erhaltung dieser wertvollen Insti­tution in Form ihrer Inkorporation in die Hof- und Staatsdruckerei gesichert. Im organischen Verband derselben eine eigene Abteilung bildend, soll sie, einesteils noch mit den Agenden der gemeinsamen schwebenden Schuld in Staatsnoten bis zu deren Abwicklung be­schäftigt, im übrigen ihre Personalkräfte und Sachmittel ausschließ­lich in den Dienst der k. k. Hof- und Staatsdruckerei stellen; die Reorganisierung des Ateliers bildete die nächste Aufgabe, die teil- weise auch bereits der Lösung entgegen geführt wurde. 'ÄvS'Ä eben diesen, die interne Sphäre der Hof- und Staats­druckerei berührenden Angelegenheiten sollte im Jahre 1903 eine hochbedeutsame Frage zur Aus­tragung gelangen, welche die Anstalt auf ihrem Lebensgang gleichsam wie ihr Schatten begleitet hatte, nämlich die Frage ihrer Stellung zur Privat-

_druckindustrie. Die organische Zweckbestimmung

der Hof- und Staatsdruckerei, den Bedarf der Staatsverwaltung an Druckarbeiten zu befriedigen, hatte in ihrer Verwirklichung seit jeher den Antagonismus der in ihren Interessen sich hiedurch geschädigt vermeinenden Privatdruckindustrie gefunden; deren Bestreben war daher auf die möglichste Beschränkung dieses Arbeitsgebiets der Staatsanstalt und ihrer Bewegungsfreiheit gerichtet. Das allgemeine staatliche Interesse hatte zu der Errichtung der Hof- und Staats­druckerei geführt, indem man zu der Überzeugung gelangt war, daß der Staat eines solchen Hilfsamts, welches ihm jederzeit in Verfolgung seiner Ziele zur Verfügung stünde, nicht entraten könne; das allge­meine staatliche Interesse war es auch, eine Anstalt zu besitzen, welche die Kredit- undWerteffekten des Staates zu erzeugen im stände war, und nur im Einklang mit der Mission des Staates stand es endlich, wenn diese Anstalt auch dazu berufen wurde, die Kunst zu pflegen und auf diesem Gebiet der Privatindustrie vorbildlich voranzugehen. Die Summe dieser Aufgaben erforderte aber die Etablierung eines Betriebs, dessen entsprechende Instandhaltung mit beträchtlichen Kosten verbunden wäre. Eine solche konstante Inanspruchnahme der finanziellen Mittel des Staates war aber zu vermeiden, wenn die Hof- und Staatsdruckerei auch auf dem reinen Nutzgebiet eine entsprechende Tätigkeit entfaltete, welche es ihr ermöglichte sich aus eigenen Kräften zu erhalten. Wie wenig intensiv dieses Gebot der Selbsterhaltung tatsächlich zur Wirkung kam, beweist, daß in den letzten Jahren kaum mehr ein Drittel des gesamten staatlichen

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