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gebildet habe, welcher sich zur Aufgabe macht, die Vorarbeiten zu Erbauung des Canals von Suez herstellen zu lassen und erlaubte sich die Bitte hinzuzufügen, E. E. möchten die Gnade haben, die Zwecke des Vereins durch Ihren Beitritt zu fördern oder wenn E. E. gegen Ihre eigene Mitwirkung ein Bedenken hegen sollten, einige Namen von Männern nennen zu wollen, welche Ihnen angemessene Vertreter Preußens in dem zu bildenden deutschen Zweige des Vereins scheinen würden.
Seit diesem Schreiben ist die Bildung des erwähnten deutschen 3weig Vereins von zehn Personen in so weit zur Vollendung gediehen, daß außer den in Sachsen beigetretenen Mitgliedern( die vier Unterzeichneten und Hr. Robert Georgi in Mylau, Mitglied der Sächsischen zweiten Kammer) mehr Anmeldungen von geeigneten Männern und Corporationen besonders aus Oesterreich erfolgen, als wir zu be= friedigen im Stande sind. Wenn wir demohnerachtet uns erlauben die angelegentliche Bitte zu wiederholen
E. E. wollen uns hochgeneigtest gestatten, Sie unter den Mitgliedern unseres Vereins zu nennen, so geschieht das in dem Gefühle, daß dadurch unserem deutschen Zweige des Vereins ein Glanz verliehen werde, den die französischen und englischen Zweige, so ehrenwerte Herren sie auch enthalten werden, keinesfalls erreichen dürften.
Der Wunsch, E. E. unser ergebenes Gesuch gewähren zu sehen, dürfte dadurch noch mehr gerechtfertigt erscheinen, daß es uns nun nicht mehr möglich sein wird, irgend einen anderen Repräsentanten Preußens die Beteiligung anzubieten. Wir sind so frei dabei noch ergebenst zu bemerken, daß, wenn E. E. vielleicht nicht abgeneigt sein sollten der Sache selbst Ihre Teilnahme zuzuwenden, ohne jedoch zu beabsichtigen ein financielles Interesse daran zu knüpfen, dies kein Hindernis sein darf; es hat nämlich in Folge des Acté de Société, zwar jeder Teilnehmer die Verpflichtung frs. 5000 zu den vorläufigen Kosten beizubringen, aber es steht ihm das Recht zu, diese Summe nach Belieben teilweise oder ganz an andere abzutreten denen eine namentliche Beteiligung nicht eingeräumt werden kann. Da sich nun viele angemeldet haben, denen wir die Aufnahme unter die Zahl der den deutschen Zweigverein bildenden nicht gewähren können, so hat es für uns keine Schwierigkeit über den E. E. zustehenden finanziellen Anteil am Derein mit seinen Lasten und Rechten zu Gunsten anderer zu verfügen. Da der in dem Acte de Société vom 30. November v. J., von welchem sich eine Abschrift in E. E. Händen befindet bestimmte Termin