Oie neuen Verstärkungen.
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schließlich durch tropendienstkähigs §reiwillige sämtlicher Kontingente des deutschen Heeres gedeckt. — Die Eruppenkörper formierten sich auk dem Eruppen-Übungsplatz Munster, wo sie ausgerüstet wurden und I0-l4Eage hindurch eins besondere Ausbildung erhielten, zu der auch die vom l^riegs- ministerium beschafften Pferds zur Verfügung standen. Die Einkleidung, Ausrüstung und der Abtransport lag dem Oberkommando der Schutz- truppen ob. XVaffen, Munition und eins große Menge verschiedensten Kriegsmaterials wurden den Eruppen teils aus den Beständen der Heeresverwaltung beigegeben, teils auf besondere Anforderung des Oberkommandos vom lzriegsministerium beschafft.
Außer den bereits erwähnten Eruppenteilsn wurden aufgestellt: Der Stab des Kommandeurs (Oberbefehlshabers, mit Stabswachs, §eld- intsndantur, l^orpsarzt, §eldjustizbeamten, §eldgeistlichen) ferner eins Etappe, ein Proviantamt, Artilleriedepot, lZsklsidungsdepot, Lazarett, Pkerdedepot und eins ßolonnenabteilung. '
Die vom I^riegsministerium geschaffene Organisation hat sich in jeder Hinsicht bewährt und wurde auch kür die zahlreichen späteren Anforderungen beibehalten. Oerings Abänderungen wurden durch die in der §olgezeit auk dem Kriegsschauplatz gemachten Erfahrungen bedingt.
Besonders Erwähnung verdient hier nochmals die Tatsache, daß es an §reiwilligen trotz des so überaus hohen Bedarfs niemals gekehlt hat — ja der Andrang zur Beteiligung an der großen überseeischen Expedition schien umsomehr zu wachsen, je mehr die Gefahren, Mühen und Strapazen des kernen Kriegsschauplatzes im deutschen Volks bekannt wurden.
>Vsnn aber, wie erwähnt, an §reiwilligen niemals Mangel war und bis in die neueste Zeit zahlreichen Gesuchen um Einstellung in die Schutztruppe nicht §olge gegeben werden konnte, so ist dieser Umstand umso erfreulicher und bemerkenswerter, als nur ein Leil der sich Meldenden, nämlich die Eropendienstkähigen, für die Einstellung in die Eruppen in §rags kommen konnte.
Bezüglich der an die §reiwilligen zu stellenden Anforderungen wurde nach den in der „Schutztruppenordnung" enthaltenen Grundsätzen verfahren.
Diese spricht sich über die Anforderungen, welche an die in den afrikanischen Dienst einzustellenden Militärpersonen gestellt werden müssen, folgendermaßen aus: