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Der Krieg in Deutsch-Südwestafrika 1904-1906 / von K. Schwabe
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Oer Bufstand der kerero.

sieben den erforderlichen körperlichen Eigenschaften sind gute dienst­liche und außerdienstliche Führung, absolute Zuverlässigkeit, solider Lebens­wandel, gute militärische Ausbildung, vor allem im Felddienst und im Schießen, Zähigkeit zu selbständigem Bandeln für alle Chargen unbedingtes Erfordernis.

Die dem losere und der Marine entnommenen Offiziers müssen nach einer wenigstens dreijährigen Dienstzeit als Offizier eine gute dienstliche Qualifikation besitzen. Ruhiger, fester Charakter, klares Urteil, Sicherheit und Festigkeit im Entschluß, Verständnis in der Behandlung Untergebener, taktvolles Verhalten gegen Vorgesetzte, kameradschaftlicher Sinn, Schulden- srsihsit und geordnete ökonomische Verhältnisse sind weiter unbedingte Er­fordernisse."

Und über die körperlichen Eigenschaften:

Die bezeichneten Militärpsrsonsn sollen frei fein von denjenigen

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Fehlern und Gebrechen, wodurch die Felddienstfähigkeit aufgehoben wird, und sollen, um die mit dem afrikanischen Dienst verbundenen bedeutenden Anstrengungen und klimatischen Schädlichkeiten ertragen zu können, besonders auch einen kräftigen Körperbau und völlige Gesundheit, nament­lich ein gesundes, kräftiges Berz und gesunde Dtmungs- und Verdauungs­werkzeugs besitzen. Dazu gehört auch das Fehlen jeglicher durch Erb­lichkeit bedingten krankheitsanlagsn dieser Organe."

Erwähnenswert") ist fernerhin die Bemerkung, daß die ärztlichen Unter­suchungenmit aller Gründlichkeit" vorzunehmen seien, denn nichts ist hemmender, als wenn kurz nach der Snkunkt am Bestimmungsort es sich herausstellt, daß Untaugliche sich bei den Cruppen befinden. Einmal, weil ein Ersatz schwierig und zeitraubend ist, und zum anderen, weil derartige Zwischenkälle die kosten der Expedition in unnötiger XVeise vergrößern. Daher sind die für eine Expedition bestimmten Militärpersonen vor der ärztlichen Untersuchung nachdrücklichst darauf hinzuweisen, Fehler und Ge­brechen, die der Lirzt übersehen sollte oder überhaupt ohne eigene Eingabe der damit behafteten Person nicht festzustellen vermag, keinesfalls zu ver­heimlichen. Schwere dauernde Schädigungen der Gesundheit können die Folge dieser Bandlungsweise sein.

') aus: Sauptmann Schu-abe. Dienst und Uriegkichrung in den Ixolonien und auk überseeischen Expeditionen.