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gar nicht canalfähig sind. Von den übrigen Waaren, welche alle mit Vortheil nach Triest verschifft werden können, werden geschälter Reis, einige Arten von Farbhölzern und Jute nur innerhalb der Grenze der zweiten Absatzzone Triest’s mit den gleichen auf Segelschiffen nach der Nordsee gebrachten Waaren, Pfeffer, einige Arten von Gewürz und Salpeter nur innerhalb der Grenze der dritten, und Palm- und Cocosnussöl nur innerhalb jener der vierten Absatzzone von Triest con- eurriren können. Hinsichtlich aller übrigen, in der folgenden Tabelle genannten Waaren sollte, soferne sie aus Bombay kommen, der Absatz von Triest aus in ganz Deutschland möglich sein.
Es wurde bisher, um nicht durch übermässig viele Ziffern zu ermüden, immer Bombay zum Ausgangspunkte der Vergleichung der Dampfer- und Segelfrachtkosten nach Europa gemacht,- es muss aber wenigstens im Allgemeinen noch erwähnt werden, dass die Handelsplätze Asiens und seiner Inseln östlich von Bombay für den Suez-Canalhandel ungünstiger gelegen sind, und deshalb die von dorther stammenden Waaren (wegen der längeren Dampfschifffahrt) erst bei höherem Werthe mit Vortheil durch den Suez- Canal nach Mittelmeerhäfen verladen werden können. Es ist aber zu erwarten, dass die Suez-Canal-Baugesellschaft in ihrem eigenen Interesse durch Ermässigung der Passagegebühr für einige ihr sonst entgehende Waaren, es auch dem Handel mit jenen ungünstiger gelegenen Hafenplätzen ermöglichen wird, den Weg über Suez einzuschlagen.
Um eine beiläufige Anschauung von dem Waaren verkehre zu gewinnen, welchen Triest über seinen gegenwärtigen Einfuhr verkehr hinaus wird vermitteln können, wird es förderlich sein, die Gesammteinfuhr Oesterreichs nach den Grenzen, über welche dieselbe stattfindet, sowie jene der Schweiz und des Zollvereines, hinsichtlich der wichtigsten überseeischen Producte in Betracht zu ziehen ; diesem Zwecke dient nachstehende Tabelle: