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Die Feldwirthschaft : (Gruppe II, Section 1) ; Bericht / von A. A. Schmied und J. Wiesner
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Ant. Adam Schmied.

Jahre 1866 fchon 56,896.800 Kilogramm und in der ganzen 10jährigen Periode 486,647.000 Kilogramme. Nebftdem werden grofse Mengen Superphosphate angewendet.

Neben der Hebung des Ackerbaues, verbunden mit einer ftetigen Wieder­bewaldung der in früheren Decennien entblöfsten Waldflächen ift eine in die Augen fallende Verbefferung der Viehhaltung in Quantität und Qualität wahr­zunehmen. Sowohl die Pferdezucht, als auch die Rindvieh- und Schafzucht hat in dem letzten Vierteljahrhundert bedeutende Fortfchritte gemacht; es mufs hier auf den ausgezeichneten Einfluss hingewiefen werden, welchen die wohlarrangir­ten Ausstellungen und verfchiedenen Preisvertheilungen auf die Vieh­zucht Frankreichs ausgeübt haben. Im gleichen Grade hat die Production der animalifchen Erzeugniffe zugenommen, wie es am beften aus der Entwicklung erfichtlich ift, welche der Handel mit Producten der Viehhaltung, als da find: Butter, Käfe, Geflügel, Eier, erfahren hat. So betrug der Werth der aus Frank­reich ausgeführten Gegenftände diefer Art im Jahre 1856 27,146.531 Francs und ftieg 1866 bereits auf 124,916.882 Francs.

Die Hebung feiner Landwirthfchaft in allen ihren Zweigen verdankt Frank­reich in erfter Reihe den energifchen Mafsregeln und bedeutenden materiellen Unterſtützungen von Seiten der Regierung. Faft für einen jeden Productionszweig und für die meiften landwirthschaftlichen Unternehmungen befteht dafelbft ein agrarifches Gefetz; felbft ein Drainagegefetz befteht in Frankreich, welches die Landwirthe in den meiften Ländern Mitteleuropas noch entbehren müffen.

Jede Neuerung hat die Regierung thunlichft unterſtützt und für den land­wirthschaftlichen Fortfchritt nach Möglichkeit geforgt. Bekanntlich hat diefelbe die grofsartige Mafsregel zum Beften der Hebung der Cultur eingeführt, dafs alljährlich dem vorzüglichften Landwirthe eines Departements ein fehr hoher Ehrenpreis 5000 Francs und ein Pocal im Werthe von 3000 Francs zuer­kannt wird; bei der Beurtheilung der concurrirenden Wirthschaft wird mit aller möglichen Unparteilichkeit und Publicität zu Werke gegangen.

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Die Organiſation der Agricultur- Angelegenheiten und die Gliederung der landwirthschaftlichen Intereffenvertretung fcheint jedoch zu complicirt zu fein, wefshalb wir hier eine gedrängte Skizze derfelben folgen laffen. In Frankreich beſteht ein Minifterium des Ackerbaues, welches fich in die Ackerbau- Direction und in den Service hydraulique gliedert. Die letztere Abtheilung befafst fich mit den diverfen Bodenmeliorationen- doch nicht ganz allein, denn die Wafferbau­behörde bildet eine eigene Abtheilung; die Eindeichung am Meere und an Flüffen gehört zu der Abtheilung der Schifffahrt; die Drainage und kleinen Bewäfferungen zur Abtheilung des Ackerbaues. Die Ackerbau- Behörde bearbeitet die Räumung und Verbefferung der Privatflüffe, Mühlenanlagen, Genoffenfchaften, die Entwäffe­rung, Bepflanzung der Dünen u. dgl. m. Dafür find von 1848 bis 1866 aus­gegeben worden im Ganzen 28,014.000 Francs.

Ganz Frankreich ift in fieben landwirthschaftliche Diftricte eingetheilt, von denen jeder einen Generalinfpector hat, welche alle der Ackerbau- Direction des Minifteriums unterftehen. Der Generalinſpector mufs ohne Unterlafs von allen Verhältniffen detaillirt unterrichtet fein. Sein Wirkungskreis erftreckt fich nicht nur auf den ganzen landwirthschaftlichen Betrieb feiner Region, fondern auch auf die Meliorationen, Arbeiter- und Preisverhältniffe, das Vereinswefen, die Reviſion der Lehranstalten, Ausftellungen und dergleichen mehr.

Aufserdem fungiren als landwirthfchaftliche Organe in den einzelnen Arrondiffements die Präfecten, die Souspräfecten, die Präfecturräthe, und dann die denfelben als confultative Körper beigefetzten Generalräthe und Landwirth­fchafts- Kammern. Landwirthfchafts- Kammern gibt es in jedem Arrondiffement. Sie beftehen aus fo viel Mitgliedern, als das betreffende Departement Cantone befitzt; diefelben werden vom Präfecten aus der Zahl der im Canton Einheimifchen oder dafelbft Grundbefitz Habenden ernannt. Die Ackerbau- Kammern find als eine