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Die Feldwirthschaft : (Gruppe II, Section 1) ; Bericht / von A. A. Schmied und J. Wiesner
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Feldwirthfchaft.

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Auch die Befitzverhältniffe des Bodens beftätigen diefe Anficht. Denn Oefterreich ift ein Land des Grofsgrundbefitzes par excellence, welches in manchen feiner Diftricte uns fehr an die in Mecklenburg herrfchenden Befitzverhältniffe und Latifundien erinnert. In Böhmen, welches in diefer Hinficht unter allen öfterreichifchen Ländern am beften fituirt ift, umfafste der Grofsgrundbefitzt ( land- und lehentäflicher Befitz) mit Ende Juni 1873 insgefammt 1279 Befitzftände mit feparater Einlage, welche jedoch mit Rückficht auf ihre Bewirthschaftung nur 1099 felbftftändige Gutskörper bilden, deren Befitz fich auf 699 Befitzer ver­theilt. Der Flächeninhalt diefer Güter beziffert fich auf 3,062.230 Joch( à 1600 Quadratklafter) oder 33'92 Percent der gefammten Area des Königreiches Böhmen. Ihnen gegenüber fteht der rufticale Befitz mit einer Area von 5,966.270 Joch, welcher 742.254 Kleingrundbefitzern angehört. Im Durchfchnitte entfallen daher in Böhmen auf einen Grofsgrundbefitzer 4380 Joch 1396 Quadratklafter, auf einen Kleingrundbefitzer aber nur 8 Joch 61 Quadratklafter Grund und Boden.

Welch' ein immenfer Grundbefitz fich oft in einer Hand vereinigt findet, erfieht man, wenn man fich der zumeift übermäfsig grofsen Befitzungen einzelner ungarifcher Cavaliere, z. B. des Fürften Efterhâzy, deffen Grundbefitz an 100 Quadratmeilen umfaffen foll, erinnert und bedenkt, dafs die fämmtlichen, dem Fürften Johann Adolf zu Schwarzenberg( in Böhmen und Steiermark) gehörigen Domänen eine Grundfläche von 355.172 Joch( gleich 204.388 Hektaren) alfo mehr als 35% Quadratmeilen einnehmen, wovon nicht weniger als 309.124 Joch oder nahezu 31 Quadratmeilen auf Böhmen entfallen; dafs die Prinz Auguft von Sachfen­Coburg- Gotha'fchen Güter in Oefterreich und Ungarn 208.900 Joch, das ift über 20 Quadratmeilen betragen u. f. w.

Dafs der Grofsbefitz einen der mächtigften Factoren im wirthschaftlichen Leben der einzelnen Länder und Königreiche Oefterreichs bildet, ift allbekannt; und dennoch ift man heutigen Tages noch nicht einig über die befte Vertheilung des Grund und Bodens und über das vortheilhaftefte Verhältnifs der Grofs- und Kleincultur zu einander. Der Landwirth von Fach rühmt dem Grofsbefitz die mächtige Förderung des Fortfchrittes in allen Zweigen und Gebieten der Land­wirthschaft, die Hebung der Viehzucht, die Erhaltung der Wälder, die Aus­führung koftfpieliger Meliorationen und die Einführung der landwirthschaftlichen Induftrie und aller Unternehmungen, die grofse Capitalien vorausfetzen, nach und vertritt nur zu oft die Anficht, dafs der Kleinbefitz und die Parcellenwirthschaft ein mächtiges Hindernifs des agricolen Fortfchrittes find. Der Vaterlandsfreund, der wo möglich jedem Menfchen fein eigenes Heim und Stückchen Scholle gönnen würde, rechnet nach, dafs der Grofsgrundbefitz zumeift mit gröfserem Capital und höherer Intelligenz producirt, während der Kleingrundbefitz ihm mit der perfön­lichen Arbeitskraft und Emfigkeit feiner Eigenthümer Concurrenz macht; durch die eifrigen Bemühungen feiner Bewirthfchafter vermehrt der Kleinbefitz in der Regel die Menge der Erzeugniffe, den Rohertrag des Ackerbodens und gewährt gewöhnlich auch einen gröfseren Reinertrag. Und der Nationalöconom fieht in dem Grofsgüter- Syftem der Ariftokratie eine Verleugnung des Princips der Freiheit auf dem Gebiete des Verkehrs, wie die verfchiedenen Vorrechte, Immunitäten, eine folche des Princips der Gleichheit auf dem Gebiete des Rechtes waren und verlangt, dafs fich gegen diefe Intereffen der höheren Stände die Angriffe der Capitaliften, das ift der intellectuellen und induftriellen Mittel claffe richten und diefe vollſtändige Gleichberechtigung und felbftftändig freie Lebensentwicklung verlangen follen.

Mag nun mit feinem Urtheile über den verfchiedenen Befitz Recht haben, wer immer, fo mufs man doch, wenn man die Frage von einem höheren Stand­punkte aus betrachtet, fagen, dafs der Erfahrung gemäfs Landbefitz gleichbedeutend ift mit Einfluss auf Gefetzgebung Die demokratifche Gefetzgebung der Vereinig ten Staaten in Amerika beftätigt diefs vollkommen. Neunundneunzig Hundertftel