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Ant. Adam Schmied.
der Bevölkerung find Landbefitzer und darin gerade liegt dort die Garantie für die Fortdauer des demokratifchen Einfluffes.
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Eine traurige Erfcheinung in den agricolen Befitzverhältniffen Oefterreichs ift die ftete Abnahme des Staatsbefitzes. Mit Beginn des laufenden Jahrhunderts zählte der ftaatliche Grundbefitz Oefterreichs nach Hunderten von Quadratmeilen; vom Jahre 1818 bis 1851 wurden nach amtlichen Angaben in den deutſch- flavifchen Ländern Staatsgüter um den Kauffchilling von 14,189.296 fl. veräussert; die Nationalbank hatte von den ihr im Jahre 1855 verpfändeten Staatsgütern im Ausmafse von 115 Quadratmeilen nicht ein Atom von der Veräufserung gerettet; und fo ift der Staatsbefitz gegenwärtig fehr gefchmälert. In Böhmen ist der gefammte Kron, Staats- und Landesbefitz nunmehr bis auf 10.640 Joch gefunken, und hat derfelbe im Jahre 1869 bei einer Brutto- Einnahme von 97.462 fl. und dem Aufwande von 48.140 fl. einen Reinertrag von 49.322 fl. getragen.
Als die Haupturfache der Veräufserung der fo werthvollen Staatsgüter wird allgemein deren geringe Rentabilität angegeben. Und in der That war und ift der Reinertrag der Staatsgüter immer noch ein aufserordentlich geringer. Er betrug im Jahre 1862 auf den Staatsdomänen insgefammt blos 78 kr. per Joch; davon ergaben die in eigener Verwaltung ftehenden Staatsgüter fogar nur 40 kr. per Joch, während die der Nationalbank verpfändeten und von ihr bewirth. fchafteten Güter einen Reinertrag von 2fl. 26 kr. per Joch abwarfen. Speciell bei den böhmifchen Staatsgütern ftellte fich im felben Jahre die Ertragsziffer auf 4 fl. 34 kr. per Joch. Dagegen ergaben die preufsifchen Staatsdomänen, deren Wirthfchaftsverhältniffe durchaus nicht günftiger find, als jene Böhmens, zur felben Zeit einen Betrag von 20 fl. 46 kr. oder mit Berücksichtigung des Agios 22 fl. 50 kr. öfterreichiſcher Währung.
Die Bewirthschaftung der Güter gefchieht in Oefterreich faft allgemein in eigener Regie. Früher war das Pachtfyftem dafelbft ganz unbekannt; erft ganz neuerdings haben einzelne Grofsgrundbefitzer ihre Höfe verpachtet; nur die fogenannte Emphyteufe und der Parcellenpacht find auch früher üblich gewefen. Im Ganzen hat man früher nur die Staatsgüter und hie und da auch den Befitz der todten Hand verpachtet. Geldpacht ift Regel, Naturalpacht aber und Halbpacht eine blofe Ausnahme.
Um einen ungefähren Einblick in die betreffenden Verhältniffe zu gewähren, fei hier nur angeführt, dafs auf den in Böhmen gelegenen fürftlich Schwarzenbergfchen Befitzungen von den 104.362 Joch 190 Kl. landwirthschaftlich benutzbarer Grundftücke, welche 33 76 Percent der Gefammtfläche ausmachen, 44.917 Joch 386-Kl., oder 14:53 Percent der Gefammtfläche in Selbstverwaltung ftehen, 11.616 Joch 851-Kl.( 3-76 Percent des Gefammtbefitzes) in Meiereipacht und 47.828 Joch 571 Kl.( 15 47 Percent des Gefammtbefitzes) in Parcellenpacht, als fogenannte„ Zins- Gereuter- Gründe", vergeben find.
Die Betriebsweife der Wirthschaft ift in Weftöfterreich höchft verfchieden entwickelt; im Grofsen und Ganzen kann man fagen, dafs im Weften ein intenfiver, im Often dagegen ein extenfiver Betrieb beobachtet wird. Dazwifchen gibt es unendlich viele, je nach den tellurifchen und mercantilifchen Verhältniffen bedingte Abftufungen.
Während beiſpielsweife in den Gebirgen Böhmens eine höchft einfache Koppelwirthfchaft herrfcht, ja hie und da felbft ein extenfiver Wald- Feldbau betrieben wird, finden wir in den der Landwirthschaft günftigeren Lagen Böhmens durchwegs eine rationelle, intenfive, mit ausgedehnten Induftrialien verbundene Betriebsweife, und es könnte eine grofse Reihe von Wirthfchaftsobjecten angeführt werden, welche überall, auch in den aufseröfterreichifchen Ländern mit einem hochentwickelten intenfiven Wirthschaftsbetriebe, als Mufterwirthschaften gelten würden.
Die Bearbeitung des Bodens wird allmälig überall rationell und auch den erhöhten Anforderungen der Hochcultur im hohen Grade Rechnung tragend;