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Die Forstwirthschaft : (Gruppe II, Section 3) ; Bericht / von Johann Newald
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Forftwirthschaft.

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Grund- und Waldgebiete in der Hand einzelner mächtiger Lehenvafallen war auch dem Entstehen von Bergbau- und Hüttenbetrieb fehr förderlich, deren Auf­blühen die nachhaltige Deckung grofser Holz- und Kohlenbedürfniffe bedingt. Es wurde bereits darauf hingewiefen, dafs auf die Entwicklung der Eigenthumsverhältniffe, defsgleichen auf die Bewirthschaftung und Benützung des Waldes, die Begründung und der rafche Auffchwung zahlreicher Städte einen hervorragenden Einflufs nahm. Die königlichen Pfalzen, die Bifchoffitze, die ein­flufsreichen Klöfter, Abteien und Stifte waren, da fich bei denfelben mehrmals im Jahre gröfsere Volksmengen zufammenfanden, wichtige Knotenpunkte für Ver­kehr und Handel der damaligen Zeit. Sie wurden der Kern von Anfiedlungen, welche fich rafch erweiterten und aufblühten und fchliefslich, je nach ihrer geographifchen Lage, mächtige Gemeinwefen bildeten.

In den Umgebungen der Städte mufste der Wald auf allen hiezu geeigneten Bodenflächen dem Feldbaue weichen. Aus den grofsen Bedürfniffen der fich ftetig erweiternden Städte an Bau- und Brennholz ergaben fich ftets fteigende Anforderungen an den in feiner räumlichen Ausdehnung befchränkteren Wald, in welchem die Holzfällungen fort und fort in entfernteren Beftänden und Orten eröffnet werden mussten.

Holzfchwemmen, Weganlagen u. f. w. wurden eingerichtet, ein lebhafter Holzhandel fowohl nach den benachbarten Städten, als auch nach entfernteren Abfatzorten entftand. Ganz neue Gefichtspunkte über den Werth und die Bedeu­tung des Waldes eröffneten fich und führten fchliefslich zu einer fchonenderen und pfleglicheren Behandlung desfelben.

In Bezug auf die Einflufsnahme und Thätigkeit der geiftlichen Körper­fchaften, der Stifte, Abteien und Klöfter, auf die Entwicklung des Waldwefens, müfste oft Gefagtes wiederholt werden. Man nennt fie mit Recht die Pionniere der Colonifation und der Bodencultur. Wüfter Verlaffenheit haben die Mönche mit ihren eigenen Händen den Boden entzogen, während die Eroberung felbft oft kaum gefichert war."

An die Bedeutung und das Wefen des Waldwirthfchafts- Betriebes jener Zeit werden wir allerdings nicht einen Mafsftab anlegen können, welcher aus den Verhältniffen der Gegenwart abgeleitet worden ift.

Die nach ihren verfchiedenen Zweigen mannigfaltig gegliederten Cultur­zuftände einzelner Landgebiete müffen für beftimmte Zeitperioden als ein Ganzes aufgefafst und der wirthschaftliche Zufammenhang der einzelnen Glieder diefer vielgeftaltigen Verkehrs- und Induftrie Organismen forgfältig geprüft und erwogen werden.

Suchen wir nach einem Anhaltspunkt, um das Wefen des forftlichen Wirthschaftsbetriebes jener längft vergangenen Zeitperiode beurtheilen zu können, fo finden wir diefen zunächft in dem Inhalte der zahlreichen Wirth­fchaftsordnungen, welche von geiftlichen und weltlichen Waldeigenthümern, es mögen diefe nun fchon einzelne Perfonen oder Körperfchaften, Gemein­den u. f. w. gewefen fein, für die Behandlung ihres Befitzthumes aufgeftellt worden find, denen fich eben fo zahlreiche Bann- und Forfttaidingbücher, Weifs­thümer, Märkergedinge u. f. w. anfchliefsen.

Die Verfaffer der in Rede ftehenden Wirthschaftsordnungen, waren zu einer eingehenden Unterfuchung aller jener Umstände und Einrichtungen ge­drängt, welche durch das beabfichtigte Normale geordnet werden follten, um Vortheile in Bezug auf die Benützung der Wälder, deren Anzucht und Pflege zu erreichen, oder drohenden Uebelftänden rechtzeitig zu begegnen.

Unzweifelhaft zeigen uns diefe Wirthschaftsordnungen den Forftwirth­fchafts- Betrieb in feiner Kindheit; die Weifsthümer, Forfttaidingbücher, Märker­gedinge jedoch enthalten eine Aufzählung beftandener Gebräuche und Voll­zugsvorschriften für die Durchführung der mannigfaltigften, an verfchiedenen Orten üblichen Forftnutzungen, dafs fie im Zufammenhange mit den alten Wirthschafts­