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Die Forstwirthschaft : (Gruppe II, Section 3) ; Bericht / von Johann Newald
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Forstwirthschaft.

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Bald nachdem Kaifer Maximilian I. durch die Erwerbung der Graffchaften Görz und Gradiska wichtige Küftengebiete an fein Haus gebracht hatte, wendete er feine volle Aufmerkſamkeit der Erhaltung der für den Schiffbau werthvollen Eichenwälder des Karftes zu. Schon im Jahre 1507 verordnete er, dafs den Bewohnern von Trieft der Bezug von Schiffbauholz nur nach der zuvor erhaltenen landesfürftlichen Erlaubnifs zu geftatten fei.

Die Angabe, welche fich in der oben genannten Abhandlung über die Forftwirthschaft im öfterreichifchen Küftenlande vorfindet, dafs Kaifer Karl V. am 28. September 1522 der Stadt Trieft ein Privilegium zum Bezuge von Eichen am Triefter und Görzer Karfte ertheilte, dürfte auf einem Irrthume beruhen.

Bekanntlich hatte Kaifer Carl V. durch die Ländertheilungs- Verträge ddto. Worms 28. April 1521, und Brüffel 30. Jänner, I. und 18. März 1522, die gefammten öfterreichifchen Länder feinem Bruder Ferdinand abgetreten. Es erfcheint fomit als höchft zweifelhaft, dafs der Kaifer noch im September 1522 Verfügungen erlaffen hat, und zwar Verfügungen, welche mit den beftehenden Rechtsübungen in Widerfpruch waren, über Befitzungen, deren Herr er damals gar nicht mehr war. Die fernere Angabe, dafs Kaifer Ferdinand I. diefes Privilegium im Jahre 1571 beftätigte, ift unverkennbar ein Irrthum, indem diefer Kaifer fchon im Jahre 1564 geftorben war.

Um eine beffere Forftbehandlung zu erzielen, beftellte Ferdinand I. im Jahre 1533 den Girolamo di Zara als Oberwaldmeifter für Görz, den Karft und Iftrien. Die Venetianer fuchten damals, ihre eigenen Wälder fchonend, den Schiffbau- Holzbedarf aus den Forften am Karft und der Umgebung von Gradiska zu decken, daher der neuernannte Waldmeifter namentlich dahin feine Aufmerk­famkeit und energifche Einflussnahme richtete. Unterm 31. Auguft 1555 ertheilte der Kaifer feinem damaligen Waldmeifter in Friaul, Ifterreich( Iftrien) und Karft, Wolfgang Patron, eine höchft eingehende Inftruction, welche von der grofsen Bedeutung Zeugnifs gibt, die er diefem Theile feines Befitzes beilegte. Wald­meifter Paradeifer, Nachfolger Patron's, trachtete namentlich, die fchädliche Wald­weide der Gemeinden einzuftellen und die Holzfällungen für den Bedarf der Unterthanen zu reguliren.

Von allen Seiten, felbft von den Görzer Ständen, wurden laute Klagen gegen derartige Neuerungen, welche doch nur die Herftellung von Ordnung und die Schonung und Erhaltung der Wälder bezweckten, erhoben.

Erzherzog Carl von Steiermark, dem nach dem Tode feines Vaters, des Kaifers Ferdinand I., die Küftenländer zufielen, der fich als ein befonders forg­fältiger Adminiftrator der Kammergüter hervorthat, ordnete eine Commiffion in die Karftwälder ab und rügte die wahrgenommenen Mifsbräuche in der Verwal­tung ernftlich.

Die Aufmerkfamkeit der nachfolgenden Landesfürften und ihrer Regie­rungen wurden durch Angelegenheiten von dem höchften Belange nach anderen Richtungen in Anspruch genommen. Ausgedehnte Gebiete der Karftwälder erlagen endlich einer Mifswirthschaft, welcher fie fchutzlos anheimgegeben waren. Die Wiederbewaldung umfangreicher Oeden ift nunmehr eine Aufgabe von der her­vorragendften Bedeutung, und zwar nicht blos in forfttechnifcher Richtung, fondern ebenfo gut in wichtigen Beziehungen der öffentlichen Verwaltung und Rechtspflege.

Kleinere Experimente zur Aufforftung von Karftöden wurden fchon in den Vierziger- Jahren gemacht, jedoch gebührt dem Stadtmagiftrat von Trieft das Ver­dienft, im Jahre 1857 den Verfuch einer gröfseren Waldcultur unter Anwendung von Schwarzföhrenfamen, und zwar bei Baffovizza oberhalb Trieft gemacht zu haben.

Die Regierung, beziehungsweife die Statthalterei von Trieft, liefs im Jahre 1864 die erften gröfseren Aufforftungen, vorherrfchend durch Schwarzföhren­anfaaten ausführen. Namentlich war es der damalige Statthalter, Baron Ernft von