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Johann Newald.
Kellersperg, welcher in den Jahren 1865, 1866 und 1867 diefer Angelegenheit feine volle Aufmerkfamkeit zuwendete. Erhebliche Mengen von Schwarzföhrenfamen wurden hiezu von der niederöfterreichifchen Domäne Gutenftein bezogen.
Im Herbfte des Jahres 1865 conftatirte der öftrreichiſche Reichs- Forftverein gelegentlich einer Wanderverfammlung am Karfte folgende drei Momente: 1. Selbft die ödeften Strecken des Karftes find culturfähig, indem fich zwifchen dem nackten Fels fehr productives Erdreich befindet und die gewöhnliche Bora kein unbedingtes Hindernifs des Baumwuchfes ift.
2. Ein grofser Theil des Karftes befteht aus blos devaftirtem Walde, der nur der Schonung vor dem Zahne des Weideviehes und vor der Hacke der Infaffen bedarf, um von felbft wieder zu gutem Walde heranzuwachfen.
3. Das, was bisher für die Wiederbewaldung des Karftes, fei es von der Stadt Trieft, fei es von der Statthalterei, fei es von einzelnen Privaten, gefchah, ift höchft beachtenswerth und lehrreich.
Entfcheidend war die vom Reichs- Forftvereine ausgegangene Anregung zur Beftellung eines Forfttechnikers für die Leitung und Ueberwachung der Aufforftungsgefchäfte und die Durchführung aller Arbeiten, auf Grundlage eines feftgeftellten Planes, für eine mehrere Jahre umfaffende Aufforftungsperiode. Die für die Unterſtützung der Karftbewaldung erforderlichen Mittel wurden von der Regierung beantragt und vom Reichsrathe genehmiget, und fohin die nothwendigen Ueberwachungsorgane beftellt, welche im Jahre 1868 dem Forftinſpector Simon Scharnaggl untergeordnet wurden.
Es darf nicht befremden, dafs ein Unternehmen von dem Umfange der Karftbewaldung viele Hinderniffe zu überwinden hat, bis ihm von allen Seiten ein das Gelingen wefentlich förderndes Vertrauen entgegengebracht werden wird. Sind fchon die Schwierigkeiten, welche fich aus den geognoftifchen und geologifchen Verhältniffen, aus dem Einfluffe der Lage und aus klimatifchen Beziehungen ergeben, ausreichend, um den Muth bewundern zu laffen, mit dem man an die Bekämpfung aller diefer Schwierigkeiten fchreitet, fo find die aus den wirthschaftlichen Verhältniffen der betreffenden 201 Karftgemeinden aus rechtlichen und politifch- adminiftrativen Zuftänden refultirenden Eigenthümlichkeiten nicht weniger geeignet, um dem ganzen Unternehmen den Charakter wahrer Grofsartigkeit aufzudrücken.
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In dem Mafse, als es gelingen wird, durch gute Refultate das Mifstrauen der Gemeinden zu befiegen, in dem Mafse diefe felbft dem Aufforftungsunternehmen thatkräftig und fördernd an die Seite treten werden, in dem Mafse fohin die verfchiedenen Arbeiten aus dem Stadium blofser Verfuche heraustreten werden, in dem Mafse endlich, als fich alle Fragen in Bezug auf die Wahl der Holzart, der Culturmethode, des Alters der zu verwendenden Pflanzen etc., auf Erfahrungen geftützt, für gegebene Oertlichkeiten mit Sicherheit werden beantworten und löfen laffen, werden die Erfolge rafch an Umfang gewinnen und in fich felbft den wirkfamften Sporn zur erweiterten Thätigkeit befitzen.
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Dort, wo man es mit Gemeindegebiet oder mit Grundftücken kleiner Wirthfchaftsbefitzer zu thun hat, wird man in der Ueberzahl von Fällen auf die Anzucht einer hochftämmigen Holzbeftockung oder fogenannter Hochwälder von vornherein verzichten müffen. Eine derart lange Zeit, als zur Erziehung einer Hochwaldbeftockung nothwendig ift, könnten die Gemeinden und kleinen Wirthfchaftsbefitzer des Karftes mit der Deckung der Holzbedürfniffe nicht zuwarten. Bei diefen Befitzkategorien bleibt nur die Anzucht von, ein baldiges Erträgnifs gewährenden, Laubhölzern ausführbar,- Hochwälder, es mögen für ihre Begründung Laubhölzer oder Nadelhölzer zur Verwendung kommen, kann nur der Staat nachziehen.
Möge das grofsartige Unternehmen der Karftbewaldung gedeihen zur Wohlthat und zum Heile der verarmten Bevölkerung ausgedehnter Küftengebiete,