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Die Forstwirthschaft : (Gruppe II, Section 3) ; Bericht / von Johann Newald
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Forstwirthfchaft.

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Eichenfaat in Verbindung mit Fruchtbau realifirt. Allerdings mufs hervorgehoben werden, dafs der Standort, auf welchem diefer Vorgang ftattfindet, als ein äufserft fruchtbarer Auboden bezeichnet wurde.

Von den ausgeftellten Eichenheiftern hatte eine vierjährige Pflanze eine Länge von 22, eine neunjährige die Länge von 5.8, endlich eine dreizehn­jährige, die Länge von 6.5 Meter. Der Wuchs wird als derart lebhaft gefchildert, dafs bereits im 6. bis 7. Jahre die erfte, im 12. Jahre die zweite Durchforftung nothwendig wird.

Wenn oben befonders betont wurde, dafs in der Oberförfterei Virnheim der Wald- Feldbau fchon feit dem Jahre 1810 im regelmäfsigen Betriebe ſteht, fo kommt diefer Angabe die Bemerkung beizufügen, dafs die Verbindung des Feldbaues mit dem Waldbau an vielen Orten- allerdings mit durch die Ver­hältniffe gebotenen Abweichungen- feit langer Zeit in Uebung ift.

Ein befonderes Intereffe nehmen diefsfalls die fogenannten Hauberge im ehemaligen Fürftenthume Siegen in Anfpruch. Die genoffenfchaftliche Benützung von Waldgrund ift dort fehr alt. Schon vor nahe 400 Jahren begann man mit dem Zufammenlegen der den einzelnen Ortsinfaffen gehörigen kleinen Waldpar­cellen in gröfsere Wirthschaftskörper, derart, dafs jedem Theilnehmer von der jährlich abgetriebenen Schlagfläche eine feinem früheren abgefonderten Befitze entſprechende Theilfläche zum Zwifchenfruchtbau übergeben wurde.

Die Wald, eigentlich Genoffenfchaftsordnungen von den Jahren 1553, 1562 und 1564 beftimmten für die damals in die Haubergs- Gemarkungen einbezoge­nen, vorherrfchend mit Eichen und Birken beftockten Niederwaldungen einen 16jährigen Umtrieb. Im Jahre 1586 wurde derfelbe nach den Standortsverhält­niffen mit 16, 18 oder 20 Jahren feftgeftellt. Die Schläge wurden mit Roggen und Buchweizen bebaut; ein Vieheintrieb wurde geftattet, fobald dadurch der emporwachfenden Holzbeftockung kein Schaden zugefügt wurde.

Die für die Haubergs- Genoffenschaften beftehenden Wirthfchaftseinrich­tungen, überhaupt alle diefelben regelnden Normalien führten den Titel:" goldene Jahnordnung"( von Jahne, Johne, Schlag etc.) und es ift die Art und Weife ganz eigenthümlich, in welcher die Anfprüche der einzelnen Intereffenten an einer Stamm- Jähne" ausgemittelt und feftgeftellt werden

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Mit grofsem Recht wird ftets wieder auf die hohe Bedeutung einer Ver­bindung des Feldbaues mit dem Waldbaue hingewiefen, und in diefer Beziehung verdient auch die Ausftellungsgruppe der grofsherzoglich- heffifchen Domänen­und Forft- Direction die volle Anerkennung.

Als in den Jahren 1819 bis 1822 Heinrich Cotta feine Abhandlung über die Verbindung des Feldbaues mit dem Waldbau oder die Baum- Feldwirthschaft herausgab, ftellte er zunächft bezüglich Realifirung feiner Vorfchläge fehr mässige Anfprüche. Er ging von der Anficht aus, dafs an fehr vielen Orten die abge­ftockten Schlagflächen einer landwirthschaftlichen Benützung und Behandlung fo lange geöffnet werden könnten, bis der emporkommende Nachwuchs diefen Zwifchenfruchtbau wieder abfchlofs.

Die allerdings gleich am Anfange von vielen Seiten angegriffenen Cotta'fchen Gedanken und Anträge wurden jedoch in ihrer unverkennbaren Bedeutung am meiften untergraben, als fpäter Chriftoph Liebich in Prag zunächft durch feine im Jahr 1834 erfchienene Schrift: Der Waldbau nach neuen Grundfätzen, als die Mutter des Ackerbaues", ferner durch fein fpäteres Werk: Die Reformation. des Waldbaues" und durch feine diefe Reformation vertretende Zeitfchrift, den Verhandlungen über diefen Gegenftand eine heftige Polemik beimifchte, fo dafs fchliefslich die Gegner gelegentlich der zu Prag im Jahre 1856 ftattgefundenen Verfammlung der deutfchen Land- und Forstwirthe über die unverkennbar bedeu­tungsvolle Frage einer Verbindung des Feldbaues mit dem Waldbau ungünftige Befchlufsfaffungen herbeiführten.

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