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Die Forstwirthschaft : (Gruppe II, Section 3) ; Bericht / von Johann Newald
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Johann Newald.

Zum Schluffe der Erörterungen über den Wald- Feldbau möge es noch geftattet fein, jener Betriebsform zu gedenken, welche fich in den ausgedehnten Forften der Stadt Pifek im füdlichen Böhmen feit ungefähr 40 Jahren ausgebil­det hat. Die Stadt und ihre Umgebung entbehrt beinahe gänzlich einer Fabriks­induftrie, und wendet fich demnach die zahlreiche, arbeitfuchende Bevölkerung dem Wald- Feldbau zu und findet dabei eine lohnende Verwendung.

Die Waldfläche, beziehungsweife Schlagfläche, welche jährlich der in Rede ftehenden Benützung zugeführt wird, befteht in 80 bis 90 Joch( 46 bis 52 Hektaren). Diefelbe wird in Parcellen von der Gröfse eines Joches( 0.5755 Hektaren) im Ver­fteigerungswege für die Dauer von drei Jahren verpachtet, und es findet im erften Jahre der Anbau von Kartoffeln, im zweiten Jahre von Sommerkorn, im dritten Jahre von Staudenkorn ftatt.

Die Begründung der neuen Waldbeftockung wird vertragsmässig durch den Pächter beforgt, und zwar im Wege der Auspflanzung geeigneter Nadel­und Laubholz- Arten. Die erforderliche Pflanzenmenge wird seitens der Forftver­waltung abgegeben. Auf das Einzeljoch kommen 3200 Pflanzen zu flehen, welche im regelmässigen Verbande, und zwar in Reihen von einer Klafter Abftand und der Entfernung der Setzlinge von drei Fufs in den Reihen felbft ausgepflanzt werden. Der Pächter haftet mit einem Cautionsbetrage von 3 Gulden per Joch für die forgfältige Ausführung des Pflanzgefchäftes, welcher Betrag ihm nach erfolgter Uebergabe der Pachtfläche und Nachweis der erfüllten Vertragsbedingungen rückerstattet wird. Nach dem Abfchluffe des Fruchtbaues wird die Culturfläche noch für mehrere Jahre zur Grasnützung verpachtet.

Die Pachtzinfe find nach der Bodenbefchaffenheit und Lage verfchieden; fie fchwanken für den dreijährigen Benützungsturnus zwifchen 70 und 8 Gulden, und betragen im grofsen Durchfchnitte mehrerer Jahre circa 30 bis 40 Gulden, für das Einzeljoch.

Die Nachwüchfe werden nach Bedarf regelmäfsig durchforftet, eine Streu­nutzung wird forgfältig hintangehalten.

An dem vorftehenden Beiſpiele follte gezeigt werden, welche Aufmerkfam­keit dem Wald- Feldbau zuzuwenden kommt jedoch mufs ausdrücklich darauf hingewiefen werden, dafs feine Anwendung nur dort zu empfehlen ift, wo die Ver­hältniffe in entfcheidender Weife dafür fprechen.

Den bis jetzt befprochenen, die Waldnachzucht und Beftandesbegründung darftellenden Ausftellungsgruppen haben wir, namentlich was die zu überwin­denden Schwierigkeiten anbelangt, dem Dünenbaue und der Karftaufforftung fich anreih end, jener Anftrengungen zu gedenken, welche in der Schweiz mit der Ausführung von Verbauungen der Wildbäche gemacht werden.

Durch diefe, ihrer Beftimmung, Anlage und Ausführung nach, wahrhaft hervorragenden Bauten foll den durch Wildbäche veranlafsten, fich ftets erwei­ternden Verwüftungen ein Einhalt gemacht werden, um die Wiederaufforftung der Quellengebiete und jene der gegen Abrutfchungen geficherten Bergfeiten zu ermöglichen.

In Hochgebirgslagen, namentlich an exponirten Oertlichkeiten und be­fonders dort, wo das Geftein zerklüftet ift, bildet die Waldbeftockung zugleich die Bedingung für die Walderhaltung und für das Fortkommen einer Holz­vegetation. Es kann nicht oft und nicht laut genug zur fchonendften, nur durch die umfichtigfte Plenterung durchzuführende Behandlung und Benützung jener Wald­partien aufgefordert werden, welche an folchen Oertlichkeiten vorkommen.

Ihre rückfichtslofe Abftockung ift eine verhängnifsvolle Verfündigung gegen die Fundamentalfätze der Bodencultur. Es werden dadurch zunächft locale, in ihrer Ausbreitung jedoch weitgreifende Uebelftände eingeleitet, deren Ent­ftehen gar nicht vermuthet, deren Verlauf nicht beurtheilt, deren Abfchluss und Grenze nicht abgefehen werden kann.