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Johann Newald.
Anzucht jener Holzarten, aus denen fich durch eine pflegliche Behandlung der Beftände nachhaltig das gröfste Materialerträgnifs, und durch eine induftriöfe Verwerthung desfelben auch das nachhaltig gröfste Geldeinkommen erzielen läfst, fomit der Capitalwerth der Forfte in rationeller Weife entwickelt und gehoben wird, ift das dem Waldwirthfchaftsbetriebe vorgezeichnete Ziel. Darum dehnt auch die neue Forfteinrichtung den dermalen bereits vorwiegenden Hochwaldbetrieb auf die bis in die jüngfte Zeit als Niederwald( Stock- und Kopfausfchlag) behandelten Waldtheile aus.
Für die fämmtlichen Hochwaldbeftände, beziehungsweife auch für die dermalen als Niederwald behandelten Flächen, nach ihrer Ueberführung zum Hochwalde, wurde eine normale Umtriebszeit von 100 Jahren angenommen. In die Bildung mehrerer Betriebs claffen mit abweichender Umtriebszeit, wurde nicht eingegangen. Der Einrichtungszeitraum erftreckt fich, wie die angenommene normale Umtriebszeit auf 100 Jahre und befteht aus fünf Perioden, jede zu 20 Jahren. Die erfte Periode ift behufs der näheren zeitlichen Beftimmung der Hiebe in zwei Jahrzehnte abgetheilt.
Die Einreihung der einzelnen Beftände oder Abtheilungen in die Perioden, welche fchon beim Entwurfe des allgemeinen Hauungs- oder Wirthfchaftsplanes in entſprechender Weife in das Auge gefafst wurde, gefchah mit fteter Rücksicht auf den normalen Umtrieb, auf das angemeffene Hiebesalter des betreffenden Beftandes, endlich unter Bedachtnahme auf eine richtige Hiebesfolge.
Die Abkürzung oder Verlängerung des Haubarkeitsalters einzelner Beftände oder Beftandestheile konnte bei der Aufftellung des allgemeinen Hauungsplanes, zur Vermeidung von erheblichem Zuwachsverluft, überall auf ein wohl zuläffiges Mafs befchränkt werden, einestheils durch entſprechende Abgrenzung der Abtheilungen, anderntheils durch ein theilweifes Abgehen von der regelmäfsigen Periodenfolge in den Hiebesreihen.
Zwei Beftandeskarten eines und desfelben Revieres, von denen die eine den wirthschaftlichen Stand vom Jahre 1868 erfichtlich machte, die zweite jedoch die als das Endziel der Wirthfchaft aufgeftellten nach Ablauf des erften Umtriebes, fomit für das Jahr 1968 anzuhoffenden Beftandesverhältniffe darftellte, waren dem in Rede ftehenden Einrichtungsoperat beigefügt.
Die im Vorhergehenden nach ihren leitenden Grundfätzen dargestellte Betriebseinrichtung und Ertragsberechnung der zu den gräflich KönigseggAulendorf fchen Herrfchaften Oroszlánkö und Illava gehörigen Forfte wurde von dem königlich württemberg'fchen Forftmeifter, jetzigen Forftrath in Stuttgart, Herrn Probft, unter Beiziehung des gräflichen Forftverwalters zu Königseggwald, Herrn Henle, entworfen und ausgearbeitet. Wir glauben keine Einfprache beforgen zu dürfen, wenn wir fie als ein muftergiltiges Operat
bezeichnen.
Ueber den höchft erheblichen Waldbefitzftand Seiner kaiferlichen Hoheit des Erzherzogs Albrecht gab eine in dem diefsbezüglichen Ausftellungspavillon ausgelegte„ Forftbefchreibung der Domänekammer Tefchen" wenigftens über einen der wichtigſten Beftandtheile diefes Gütercomplexes Aufklärung. Geftützt auf die Daten diefer Forftbefchreibung, kommt in Bezug auf den ein Flächenausmafs von 87.546 Joch 50.383 Hektaren umfaffenden Waldftand das Nachfolgende hervorzuheben.
Im Beginne der 1840er Jahre wurde die alte, auf der Bafis einer Flächentheilung beruhende Forftbetriebs- Einrichtung für fämmtliche Reviere der Kammer Tefchen, welche im Anfang des laufenden Jahrhunderts aufgeftellt worden war, durch eine neue, nach den Grundfätzen der Normalvorraths- Methoden gegliederte Ertragsregelung erfetzt.
Die Umtriebszeit wurde in den Gebirgsrevieren mit 100 Jahren, in den Forften der Ebene mit 80 Jahren feftgeftellt.