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Die Forstwirthschaft : (Gruppe II, Section 3) ; Bericht / von Johann Newald
Entstehung
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Forftwirthfchaft.

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Die Ertragsermittlung für die in Rede ftehenden Staatswaldungen bei Habs­burg und die Gemeindewaldung Safenwyl wurde auf Grundlage der C. Heyer'fchen Methode durchgeführt; in der Ueberzahl von Fällen waren die forftlichen Wirth­fchaftspläne jedoch auf Grundlage des combinirten Fachwerkes und in den Ge­meinde- und Genoffenfchaftswaldungen mit vielen Mittel- und Niederwald- Beftänden unter Anwendung des Flächenfachwerkes realifirt.

Nachdem der Canton Thurgau bisher ein Forftpolizeigefetz nicht befitzt, fo lieferte der aus diefem Canton ausgelegte, die Gemeindewaldung Tägerweilen betreffende Wirthfchaftsplan den Beweis, wie fehr es Landgemeinden, ohne dafs fie cantonale Gefetze oder Behörden dazu veranlaffen, in ihrem wohlverftandenen Intereffe gelegen erkennen, dafs die Nachhaltigkeit der Waldnutzungen gefichert, und die Behandlung ihres Forftbefitzes auf Grundlage eines rationellen Wirth­fchaftsplanes geordnet werde.

Zum Schluffe glauben wir hervorheben zu follen, dafs bei den zahlreichen Operaten über Wirthfchaftseinrichtung und Ertragsberechnung, welche die Aus­ftellung vorgeführt hatte, es mögen fich diefelben nun fchon auf Staatsforfte, auf Forfte grofser Fideicommifs- oder Majorats domänen, oder endlich auf Gemeinde­waldungen bezogen haben, dem Gedanken Ausdruck gegeben war: die Ertrags­ermittlung eines Forftcomplexes habe fich auf einen wohlerwogenen Wirtſchafts­plan zu ftützen, d. h. die nachhaltige Nutzungsgröfse desfelben laffe fich mit Sicherheit nur aus dem Bewirthschaftungsgange desfelben ableiten.

Wir haben im Eingange diefes Theiles unferer Erörterungen auf die Mannigfaltigkeit jener Momente hingedeutet, welche bei der Feftftellung der für den Wirthschaftsplan mafsgebenden Grundfätze von Einflufs fein können.

Keine wie

Aufser Zweifel dürfte ftehen, dafs der Ertrag eines jeden Fortftcomplexes für die nächfte Zeit, vorherrfchend von dem Umfange und dem Materialgehalte jener Holzbeftände abhängig ift, welche dermalen bereits zum Bezuge gebracht werden können, beziehungsweife für die Benutzung geeignet find. immer geartete Combination vermag diefe Beftände um einen Tag älter oder um eine Klafter ergiebiger zu machen, als wir fie eben vorfinden. Dagegen fällt den Junghölzern und Forftculturen hauptfächlich die Aufgabe zu, die Nachhaltigkeit der Nutzungen ficher zu ftellen.

Die Entwickelung und das Gedeihen der Junghölzer und Nachwüchfe hängt unzweifelhaft von der Pflege und wirthschaftlichen Behandlung ab, welche man ihnen angedeihen läfst. Jede Verfäumnifs in diefer Beziehung hat Zuwachs­einbufsen zur Folge, welche fich früher oder fpäter als ein Entgang oder Ausfall am Ertrag des Forftes geltend machen müffen.

Wenn wir von dem Gedanken ausgehen, dafs eine der Aufgaben jeder forft­lichen Ertragsberechnung darin liegt, die Waldnutzungen nicht nur in Bezug auf die Materialmenge, fondern auch rückfichtlich des Werthes derfelben thunlichft zu entwickeln und zu heben und die Nachhaltigkeit diefer Nutzungen ficher- zu­ftellen, dann kann fie einen alle einflufsnehmenden Momente forgfältig erwägen­den Wirthschaftsplan gar nicht entbehren. Die Gröfse des Zuwachfes hat auf den Materialertrag eines Forftes den entfcheidendften Einflufs, da wir im Laufe der Zeit nicht mehr, als die Summe des Zuwachfes zur Nutzung bringen können.

Wie oben dargeftellt worden ift, hat man es feinerzeit als einen wefent­lichen Fortfchritt in der Ausbildung des Forft Taxationswefens betrachtet, als der Gedanke angeregt wurde, die Forftabfchätzung jedesmal mit einer Betriebsregu­lirung in Einklang zu bringen, um eben durch den für die letztere entworfenen und aufgeftellten Wirthfchaftsplan den Beweis zu liefern, dafs der ermittelte Er­trag mit der jeweiligen Ertragskraft und dem Ertragsvermögen des betreffenden Forftes in Uebereinftimmung ftehe, die Nachhaltigkeit der Nutzungen gefichert erfcheint und jene Mafsregeln vorgefehen werden, durch welche ftörende Ein­flüffe entfernt, und demnach das Einkommen thunlichft gehoben und entwickelt

werde.

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