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Die Forstwirthschaft : (Gruppe II, Section 3) ; Bericht / von Johann Newald
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Johann Newald.

Es kommt wohl nur zu bemerken, dafs dermalen nicht mehr die Abficht beftehen kann, einen forftlichen Wirthschaftsplan mit dem Gedanken zu entwerfen, er werde für die ganze, oft fehr lange Dauer der Umtriebszeit, oder für einen eine längere Reihe von Jahren umfaffenden Einrichtungszeitraum feine volle Brauchbarkeit und Geltung bewahren. Den periodifchen Revifionen, deren Wieder­holung nach Bedürfnifs in bald längeren, bald kürzeren Zeiträumen angeordnet und durchgeführt werden kann, fällt die Aufgabe zu, den Wirthfchaftsplan unter Berücksichtigung der mittlerweile geänderten Verhältniffe abzuändern und auszubauen. Durch eine correcte Durchführung der periodifchen Revifionen wird dem Vorwurfe, der beftehende Wirthschaftsplan beenge die Entwicklung des Betriebes, jede Berechtigung entzogen.

Der Gedanke, bei der forftlichen Ertragsberechnung von der Aufftellung eines den ganzen Betrieb umfaffenden Wirthschaftsplanes abzugehen, läfst fich fomit kaum als ein Ausbau des forftlichen Taxationswefens bezeichnen; wir würden das Eingehen in denfelben nur als einen Rückfchritt bedauern.

Die in grofser Anzahl ausgeftellt gewefenen Operate über Wirthschafts­einrichtung und Ertragsermittlung der Forfte, deren Verfaffer fich unver­kennbar der Bedeutung ihrer Aufgabe vollständig bewufst waren, lieferten ohne Ausnahme den Beweis, dafs man der Aufftellung und rationellen Gliederung eines Wirthschaftsplanes als Bafis für die Ertragsberechnung, den höchften Werth beilegt. Auch das Preisgericht war bei der Beurtheilung der forftlichen Aus­ftellungen unverkennbar mit den Anfchauungen der Ausfteller über diefe hoch­wichtige Frage in Uebereinstimmung, indem es überall dort, wo fich Forftfyftemi­firungs- Operate in Collectivausftellungen vorfanden, diefelben einen hervorragen­den Einfluss auf das Gefammturtheil nehmen liefs, anderfeits jedoch eine erhebliche Zahl derartiger Elaborate in wohlverdienter Weife mit Anerken­nungen bedachte.

Von mehreren jener Domänen und Forftadminiftrationen, welche gröfsere Operate über Wirthschaftseinrichtungen und Ertragsberechnungen ausgelegt hatten, war auch die für den eigentlichen Wirthschaftsbetrieb hochwichtige Waldarbeiter Frage in den Kreis der Erwägungen gezogen worden.

In allen grofsen und zufammenhängenden Forften, deren Bewirthschaftung alljährlich erhebliche Arbeitskräfte zur rechtzeitigen Durchführung aller Mani­pulationsgefchäfte, als da find: Fällung und Vorrichtung des Materiales in den Schlägen, Bringung desfelben zu den Transportanftalten( Waldwege und Strafsen, Canäle, Bahnen, Schwemmbäche u. f. w.), Ausführung des Holztransportes mittelft Trift, Flöfserei, Fuhrwerk, Köhlereibetrieb, Herſtellung neuer und Erhaltung beftehender Strafsen und Wege und ihres Zugehörs an Brücken, Durchläffen, Geländern u. f. w., Neu- Ausführung und Reparaturen an Trift- und Flöfserei bauten, Uferverficherungen u. f. w. in Anfpruch nimmt, ift es ein Gegenftand von hoher Wichtigkeit, ein verlässliches, mit den mannigfaltigen Manipulations­gefchäften vertrautes Arbeitsperfonale rechtzeitig und in ausreichender Zahl zur Hand zu haben.

Die Anfiedlung von Waldarbeitern in bald gröfseren, bald kleineren Colonien, an geeigneten Orten im Innern der grofsen Wald complexe follte diefem Bedürfniffe Rechnung tragen. Es fand dort feit langer Zeit jener Vor gang ftatt, welcher fich dermalen bei der Anlage und Entwicklung von Fabriken, Hüttenwerken u. f. w. durch die Herftellung von Arbeiterhäufern und Colonien vielfach als eine unabweisbare Nothwendigkeit herausftellt.

Wenn es einerfeits dem Gedanken einer umfichtigen Wirthschaftspolitik entfpricht, das Intereffe der Waldarbeiter mit jenem der Waldherren thunlichft in Uebereinstimmung zu bringen und diefelben durch Ueberlaffung von Grund­ftücken zur Benutzung gegen mäfsige Pachtzinfe, Geftattung der Waldweide, Waldftreu und anderer Nutzungen, felbftverſtändlich unter Bedachtnahme auf