GEGOHRENE FLÜSSIGKEITEN.
Bericht von
DR. EDUARD SCHMIDT,
Civilingenieur, Mitglied der Fury.
Allgemeines.
Unter der grofsen Gruppe IV befanden fich auf der diefsjährigen Weltausftellung naturgemäfs auch die Producte aus den gegohrenen Flüffigkeiten, welche von nahezu 1200 Ausftellern aus allen Ländern der bewohnten Erde in mitunter vorzüglicher Qualität eingefandt wurden und die gewifs wichtig genug find, um im vorliegenden Bericht einen Platz zu beanfpruchen.
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Die Erzeugung von Alkohol im weiteften Sinne hat in den meiften Ländern eine verfchiedene Grundlage und Bedeutung: andere Rohftoffe andere Zwecke eine verfchiedene Befteuerung; Umftände, welche fämmtlich für die Richtung, in welcher die Erzeugung ftattfindet, von grofser Bedeutung find. Vor Allem ift die Beziehung, in welcher die Branntwein- und Spiritusbrennereien zur Landwirthschaft und fpeciell zur Viehmaftung und Bodenbereicherung fteht, eine äufserft wichtige. Durch die Extraction des Alkohols läfst fie alle durch die Gährung nicht veränderten Nährstoffe der Getreidegattungen, der Kartoffel etc. als Schlempe zurück. Daraus folgt, dafs, wenn durch das gewonnene Product( Alkohol) die aufgelaufenen Koften zurückbezahlt werden, die Rückftände koftenfrei erhaltene Futterftoffe find, deren Production in den Vordergrund tritt, während der Alkohol die Stelle einer Nebenproduction einnimmt.
Diefe Thatfache ift wohl die Veranlaffung zu der koloffalen Production in den meiften europäifchen Ländern, welche noch durch die Fortfchritte der mechanifchen und chemifchen Technologie erhöht wird. Einige ftatiftifche Belege werden hierüber die beften Auffchlüffe geben.( Siehe Tabelle Seite 79.)
Die Rohftoffe, aus welchen die verfchiedenartigen Sorten von Branntwein und Spiritus erzeugt und ausgeftellt wurden, laffen fich in drei Kategorien eintheilen:
1. In die ftärkmehlhaltigen, wozu alle Getreide Arten, der Mais und die Kartoffel etc. gehören.
2. In die zuckerhaltigen, wozu die Zuckerrüben, die Melaffe, der Rohrzucker- Syrup und die verfchiedenen Kernfrüchte und Beeren gehören.
3. In jene, welche die Gährung bereits durchgemacht und fertig gebildeten Alkohol enthalten, wie Wein, Weingeläge, Bier, Cider.