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Marinewesen : (Gruppe XVII, Section 1 bis 4) ; Bericht / von Alexander Friedmann, Civiling. in Wien
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Marinewefen.

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mittel? Welches find die Mittel zur Förderung der Zucht der befonders nütz­lichen Fifche oder Seethiere? Welches find die Mittel, um die gefangenen Fifche in möglichft gutem Zuftande bei warmem Wetter auf fo grofse Entfer­nungen, als z. Z. Wien von Trieft, oder Peft von Fiume gelegen ift, zu trans­portiren( hierbei Beiſpiele beſonders aus England vorbringend) und welches find die Mittel( Fifchmarkthallen, Räucherung, Einfalzung, Conferven), um die gebrachten Fifche für die von den Seeküften weit entfernten Bewohner eine Zeit hindurch geniefsbar zu erhalten?" Dem in Kürze eine Befchreibung der in der öfterreichifchen Abtheilung ausgeftellt gewefenen Methoden zur Bereitung von Kochfalz aus Seewaffer folgen laffen. Bezüglich des Rettungswefens: Zweck der hierfür beftehenden menfchenfreundlichen Inftitution, Befchreibung der in der franzöfifchen, italienifchen, öfterreichiſchen und deutſchen Abtheilung ausgeftellt gewefenen Rettungsgefchoffe und Rettungsboote, befonders der von der Bremer Gefellſchaft zur Rettung Schiffbrüchiger ausgeftellt gewefenen Rettungsapparate und Handhabung derfelben.

C) Bei Behandlung des Confulats- und Verficherungswefens endlich die Aufgabe fich ftellen, aus den Erfahrungen und Daten, welche die Ausftellung geboten, den Exporteur in spe zu orientiren: a) Wie eine Waare eingepackt werden muss, damit fie, ohne während des Transportes zur See zu verderben oder Schaden zu erleiden, an ihren Beftimmungsort gelangen kann. b) Welche Mittel zur Verfügung stehen, um für den Fall, als eine richtig verpackte und richtig ver­fandte Waare während des Transportes verdorben würde oder verloren ginge, den Schuldigen zu eruiren und Schadenerfatzanfprüche geltend zu machen. c) Welche Wege das heutige Confulatswefen dem Exporteur bietet, um für den Fall, als die von ihm richtig verpackte und richtig verfandte Waare dem Adreffaten richtig übergeben wurde, feine Anfprüche gegen den Empfänger geltend zu machen, wenn diefer in Folge Unredlichkeit keine Zahlung leiften will. d) Welchen Einfluss ein Bankwefen, demzufolge der Exporteur auf Grundlage des Schiffs connaiffements ein Traffat auf den überfeeifchen Adreffaten fofort begeben könnte, auf die Hebung des Exportes hätte und wie diefsbezüglich fowie bezüglich der Warrants in England vorgegangen wird. e) Welche zweckmäfsigen Veränderungen im Verfendungs-, Verficherungs- und Confulatswefen aus den vorhandenen Män­geln fich folgern liefsen; endlich f) wie ſpeciell für Oefterreich- Ungarn aus den Expeditionen, welche die beiderfeitigen Regierungen durchführen liefsen( die Novara- Reife unter Admiral v. Wüllerstorff und die oftafiatifche Expedition unter Admiral von Petz) noch nachträglich der möglichfte Nutzen zu Gunften des überfeeifchen Handels gezogen werden könnte.

Wien, den 15. Februar 1874.

Alexander Friedmann,

Civilingenieur.

* Siehe C. Warhanek: Conferven, Extracte und Fleifchwaaren, Heft 23 des officiellen Berichtes.