V. Abschnitt.
Bewegliche Brücken.
Man kann die gesammten beweglichen Brücken in neun Arten theilen, und zwar in Zugbrücken, Klappenbrücken, Hubbrücken, Krahnbrücken, Rollbrücken, in Drehbrücken, in Schiffbrücken, in fliegende Brücken und in Trajecte.
I. Capitel.
Zugbrücken.
Das Criterium einer Zugbrücke liegt im Aufziehen der Brücke, also in der Anwendung von Seil oder Kette. Die Bewegung der Brückenbahn erfolgt um eine horizontale Achse.
Das System der Zugbrücken, wesentlich cultivirt im Mittelalter zum Zwecke der Absperrung fester Plätze, ist in die Neuzeit durch die Bedingung herübergetragen worden, Canäle für die Schifffahrt an den Kreuzungsstellen der Strassen offen zu halten.
Man unterscheidet:
a) Schlagbalkenbrücken( mit einem oder zwei Armen), bei denen die Brücke unter Zuhilfenahme von Schlagbäumen und Gewichten aufgezogen wird, zum Beispiel: Die drei zweiflügeligen Zugbrücken am Canal St. Denis à 7.5 Meter Lichtweite, erbaut 1799; die zweiflügelige Zugbrücke von Dünkirchen, 16 Meter weit, 4 Meter breit, erbaut vor 1824; das 1434 Fuss breite und 3212 Fuss lange von G. Weishaupt nach einem Stettiner Muster erbaute Oderbrückenfeld zu Schwedt und die 1855 in Hamburg errichtete diesfällige Brücke.