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Eisenbahn-Unter- und Oberbau : (Gruppe XVIII, Section 2) : 3 / Bericht von Franz Rziha
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II. Die Fahrrichtungsanlagen.

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noch eine zweite Kuppelung nöthig, nämlich jene der losen Hülse C, C₁₁ mit der untersten, festen Hülse.( In der Zeichnung nicht an­gegeben.)

Die Spiralfeder B drückt innen das Röllchen D fest an die Zackenspitze der Schraubenführung des Stellrades( Figur 318) und wird hierdurch jedes Schlottern der Scheibe durch Wind nach voll­brachter Drehung verhindert.

Die Drehung kann nur um 90 Grad stattfinden, weil im Momente, wo das Stellrad sich zu drehen anfängt, der dem zurückgefallenen Balancirgewichte P zunächst gelegene Stift o sich an den Messing­stift anlegt, denselben mitnimmt und den Hebelarm d mit dem Prisma in die Gabel g zurückführt. Hierdurch hört das Balancir­gewicht P auf den Hebel h, respective y zu wirken auf, die Feder F kommt zur vollen Wirkung, drückt den Sperrhebel h an die Peri­pherie des Stellrades und bezweckt die Einklinkung des Sperr­keiles in den nächsten Peripherieeinschnitt und demnach die Sistirung einer weiteren Bewegung.

Derselbe Vorgang wiederholt sich nun bei der Rückstellung der Scheibe.

An dieser Stelle muss erklärt werden, warum jeder zweite Stift o um etwas( seine halbe Dicke) zurückgesetzt ist. Wenn z. B. die Scheibe bei Ruhestrom auf ,, Halt" steht und der Strom in Folge Reissens der Telegraphenleitung dauernd unterbrochen wird, so erfolgt eine Auslösung des Apparates in der oben beschriebenen Weise.

Indem jedoch das Prisma von dem nächststehenden Stifte o gegen die Gabel zurückgeführt wird, rutscht der Stift 7 unter dem Stifte o weg, bevor noch das Prisma unter den unteren Lappen n gelangen konnte, daher das Balancirgewicht P nochmals abfällt und eine nochmalige Stellung der Scheibe veranlasst. Bei dieser noch­maligen Auslösung kommt der nächstgelegene, vorgesetzte Stift o an den Stift l, daher fällt das Prisma in die Gabel vollständig ein und legt sich an den unteren Stahllappen n an( Figur 318). Auf diese Art dreht sich die Scheibe auf Frei" und sogleich wieder auf Halt zurück, in welch' letzterer Stellung sie so lange ver­bleibt, bis sie entweder von dem Beamten durch mechanische Aus­